Rückrufaktion 125kw PD? Ist da was dran?

  • So war gestern mein Touri abholen und siehe da, habe meine letzte Rechnung wo das PD-Element getauscht wure erstattet bekommen.


    So jetzt habe ich aber das nächste Problem, meine Frontscheibe war undicht und das hat VW jetzt auch wieder repariert, aber in der Reparaturhistorie steht drin, dass 2010 die Frontscheibe bei irgendeinem VW-Partner getauscht wurde. Also die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung sind noch nicht rum.


    Welche möglichkeiten habe ich jetzt, dass Geld zurück zufordern? Sind immerhin 233€ für die neue Abdichtung und 90€ Leihwagen für 2 Tage.


    Was meint ihr wie ich jetzt am besten vorgehen kann um meine Kohle wieder zubekommen?

  • Naja, der jetztige Händler kann dir das Geld zurück erstatten und dann den Betrag vom anderen Händler wieder einfordern. Nacharbeitet geht zu fast 100% immer auf Werkstattkosten, nicht Kulanz oder Garantie.

    Ich sage nein zu Facebook und Datenhandel. X( Ich sage nein zu Opel. <X


    :thumbdown: Mit Kritik muss man umgehen können. :thumbdown:

    Warum gibt es eigentlich keinen "Gefällt mir nicht" Button.

  • Naja, aber dann hat ja der jetzige Händler die Arbeit und die wird er nicht so ohne weiteres machen, hat er jedenfalls zu mir gesagt. Also muss ich mich selber kümmern, aber da weiss ich noch nicht so recht wie.

  • Das ist natürlich blöd. Wenn es so gewesen ist, hättest du zur Nacharbeit zu dem vorherigen Händler fahren müssen. Du kannst jetzt höchsten den Händler anschreiben und ihm die Situtation so schildern, dass deine Scheibe undicht war und diese von deinem jetzigen Händler repariert wurde. Im Nachhinein hat sich dann allerdings herausgestellt, dass die Scheibe vor nicht 2 Jahren gewechselt wurde. Nachdem die Hostorie ja nicht offiziell und schon garnicht freiwillig dem Halter mitgeteilt wird, konntest du dich ja nicht vorher mit dem vorherigem Händler in Verbindung setzen. Ein Austausch der Scheibe wäre in jedem Fall von Nöten gewesen, da alles andere nur eine notdürftige und nicht dauerhafte Lösung dargestellt hätte.

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  • Zitat von babyracer

    Das ist natürlich blöd. Wenn es so gewesen ist, hättest du zur Nacharbeit zu dem vorherigen Händler fahren müssen. Du kannst jetzt höchsten den Händler anschreiben und ihm die Situtation so schildern, dass deine Scheibe undicht war und diese von deinem jetzigen Händler repariert wurde. Im Nachhinein hat sich dann allerdings herausgestellt, dass die Scheibe vor nicht 2 Jahren gewechselt wurde. Nachdem die Hostorie ja nicht offiziell und schon garnicht freiwillig dem Halter mitgeteilt wird, konntest du dich ja nicht vorher mit dem vorherigem Händler in Verbindung setzen. Ein Austausch der Scheibe wäre in jedem Fall von Nöten gewesen, da alles andere nur eine notdürftige und nicht dauerhafte Lösung dargestellt hätte.


    Genau das werde ich machen, ich denke mal der Händler wird schon einsicht zeigen(hoffe ich) weil dieser ja jetzt nach meinem Umzug 650km entfernt ist. Was bleibt mir dann anderes übrig.? Zu dem habe ich ja erst hinterher erfahren, dass die Scheibe schon mal von VW gewechselt wurde. Aber ich weiss nicht genau wie die Rechtslage da aussieht, weil eigentlich hätte ich dies ja bei dem Händler bemängeln müssen wo die Scheibe getauscht wurde, aber andererseits konnte ich ja nicht wissen, dass die Scheibe schon mal gewechselt wurde. Wie gut stehen denn eigentlich meine Chancen überhaupt was wieder zu bekommen, wenn der Händler sagt "Pech" gehabt?

  • Auf eigenes Risiko kannst du es auch so machen:


    Schildere dein Problem und "verheimliche", dass es schon behoben ist.
    Sag, du hast einen Kostenvoranschlag über 233,-€ und 90,-€ Ersatzwagenkosten. (1 Tag für die Schadenfeststellung und 1 Tag für die Rep.)
    Sag auch gleich, dass du keine 650km fahren wirst.
    Dann willigt der schon ein. (würde ich als Werkstatt so machen)


    Eine Reparatur ohne vorherige Rücksprache ist im Nachhinein immer blöd zu rechtfertigen. (zumindest würde ich mich als Werkstatt auf den Schlips getreten fühlen) Die Gründe, z.B. Unwissenheit über die Reparatur, seinen mal dahingestellt.
    Da die Kosten für einen Ersatzwagen nicht zum Gewährleistungsumfang gehören, würde ich die auf jeden Fall abziehen. ;)


    Deshalb so tun als ob (noch nicht) und schön höflich anfragen.
    Dann bekommt man meist auch ne höfliche und zufriedenstellende Antwort !

  • Hallo Jungs,


    so da bei mir nun zum 2ten mal das PDE hops gegangen ist, hat VW diesmal alle auf Kulanz getauscht. Laut VW-Mitarbeiter gibt es die aktuelle TPI seit Oktober 2012. Vorher wurde ja nur das defekte PDE getauscht. Auch das es nur bis maximal 7 Jahre getauscht wird, wurde aufgehoben. Somit ist das Fahrzeugalter nicht mehr relevant.


    Ich persönlich habe die TPI nicht gesehen, das sind lediglich die Aussagen des VW Mitarbeiters.

  • Hallo Jungs,


    so da bei mir nun zum 2ten mal das PDE hops gegangen ist, hat VW diesmal alle auf Kulanz getauscht. Laut VW-Mitarbeiter gibt es die aktuelle TPI seit Oktober 2012. Vorher wurde ja nur das defekte PDE getauscht. Auch das es nur bis maximal 7 Jahre getauscht wird, wurde aufgehoben. Somit ist das Fahrzeugalter nicht mehr relevant.


    Ich persönlich habe die TPI nicht gesehen, das sind lediglich die Aussagen des VW Mitarbeiters.


    Ja ist so.Stimmt das eine TPI vor kurzem diesbezüglich raus gekommen ist.

    Manche Menschen wollen glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben! ;)


    Du verwechselst mich mit jemandem den das interessiert! :thumbdown:

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