was nötig um VW Garantie zu erhalten?

  • Hallo,

    ich habe gerade einen Touran 5T mit Erstzulassung 11/2017 gekauft.
    Das Auto hat 5 Jahre VW Werksgarantie.
    Um die Garantie zu erhalten muss ja sicherlich eine Inspektion (ist nach 3 Jahren, also Ende diesen Jahres) gemacht werden, oder?

    Möchte es so günstig wie möglich halten, da ich kleine Reparaturen, Filter- und Ölwechsel sonst immer selbst mache.


    Weiß jemand was die Mindestarbeiten bei der Inspektion zur Erhalt der Garantie sind?

    Habe leider keine Garantiebedingungen gefunden.


    Vielen Dank

  • Ist es nicht so, dass alle Inspektionen bei VW gemacht werden müssen, um einen Anspruch auf Garantieleistungen zu erhalten?

  • schon mal bei VW nachgefragt? Wenn Werksgarantie 5 Jahre ist, soll er dir denn Vertrag ausdrucken. Dann kannst das Kleingedruckte nachlesen! Ispektionspreise kann man beim Händler mit Fin genauso erfragen. Inspektionsumfang sollte normal im Serviceheft stehen.

  • Normal ist leider nicht mehr, die Umfänge weiß nur noch das VW Computersystem.

    Mein armer erster Touri


    Mein Highliner


    Es geht nichts über Bodenfreiheit :P


    wöllte Gott das mein Auto sauber ist, gäbe er Spüli ins Regenwasser 8)


    "Dein Auto raucht so stark, ist es kaputt?"


    "Nein die Software ist zu krass"

  • Erwin weiß alles 👍🏻

    😭 Mein EX 😭 und 😍 der Neue 😍

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    Codierte Funktionen:

    CH autom., Personalisierung, VZE, Nachtankmenge, Zeigertest, Pulsierender Start-/Stopp Knopf, automatisches Verriegeln des Fahrzeugs, sobald man die Türen schließt (Kessy), Offroadanzeige, Heckscheibenheizung Heizdauer angepasst, Anzeigedauer für Warn- / Servicemeldungen angepasst, Automatische Aktivierung der Warnblinker bei Vollbremsung, Pfützenlicht aktiv bei angeklappten Spiegeln, FLA dauerhaft aktiv

  • Garantie ist die eine Seite und nach dieser Zeit und einem eventuellem Defekt könnte eine Gewährleistung greifen.

    Wenn du dann deine Wartungen/Inspektionen aber nicht immer bei VW machen lassen hast, dann kann es ganz sicher passieren das die abgelehnt werden.

  • Wenn nachweislich nach Herstellervorgabe, sollte das kein Problem darstellen... Rechnungen müssen natürlich vorgelegt werden.

  • Stimmt, für die Garantieleistung müsste das ausreichen.

    Aber wie schon geschrieben immer daran denken wer das Geld für Wartungen/Inspektionen wo anders hin schafft kann im Falle eines Defekts nach der Garantie Wahrscheinlich eine Kulanz vergessen.

    Das sind die Worte eines Aussendienstlers bei einem anderen Hersteller wo ich Arbeite

  • Für die Garantieverlängerung ab Werk sind Wartungsarbeiten gemäß Herstellervorgaben nachzuweisen. Aktuell fällige Wartung bedeutet: kein Garantieanspruch. Holst Du die Wartung in dem Moment nach, kann die Garantie wieder gelten. Aber auch nur dann, wenn ein kausaler Zusammenhang mit der verspäteten Wartung ausgeschlossen ist.


    Beispiel: Ölwechsel seit 2000 km fällig. Turbolader defekt. Keine Garantie, auch wenn der Ölwechsel jetzt nachgeholt wird.


    Beispiel: Inspektion seit 6 Monaten fällig. Türschloss defekt

    Garantie, wenn Inspektion sofort nachgeholt wird.


    Beispiel: Bremssattel schwergängig. Bremsflüssigkeitsservice seit 1 Jahr überfällig. Keine Garantie. Bremsflüssigkeit "zieht" Wasser, ist hygroskopisch.



    Hier ein Link zu den Garantie-Bedingungen für die Hersteller-Anschlussgarantie (keine Versicherung!):


    https://www.volkswagen.de/idhu…_im_Markt_Deutschland.pdf

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