Dringend Hilfe.. Federnumbau bei 1T3 TDI 7-Sitzer mit AHK abnehmbar 1210Kg Achlast

  • Guten Abend erstmal... bin der Chris und war bis jetzt ein fleißiger Mitleser hier im Forum... Fahre zur Zeit einen Touran 1T1 Highline den ich jedoch am Montag durch den Kauf eines 2012er Touran 1T3 Match ersetzt habe.
    Nun habe ich das Problem, daß ich mit dem Händler vereinbart habe keinen Preisnachlass zu verhandeln er mir dafür jedoch einen von mir angelieferten Satz Tieferlegungsfedern verbaut in seiner Werkstatt.
    Folgendes Problem welches ich beim Kauf nicht auf dem Schirm hatte:


    Fahrzeug ist ein 1,9er TDI mit 7-Sitzer Ausstattung und abnehmbarer AHK mit Stabi für 100Km/h Hängerbetrieb ( ab Werk). DIe Angegebene Achslast hinten ist 1160 Kg was für nahezu alle gängigen Federn reichen würde.
    Durch die AHK kommen allerdings noch 50Kg dazu und hier wirds dann eklig... Finde keine Tieferlegungsfedern mit 1210 Kg Achslast hinten. Verbauen möchte ich gerne EIbach 50/30 Sportline auf originale Dämpfer.
    Nun habe ich beim Tüv angerufen und habe dort gefragt ob ich den Wagen um die 20 Kg ablasten lassen kann da ich weder die 2 Zusatzsitze noch die AHK benötige was lt. TÜV auch machbar wäre.


    Nun meine eingentliche Frage welche mir 2 VW Händler nicht abschließend beantworten konnten:


    Hat der im FzgSchein erwähnte Stabi der Hinterachse ( plus 1,2 Cm Umfang im Vergl. zum Originalen) EInfluss auf die verbauten Federn oder kann man eben handelsübliche Federn einbauen von Eibach oder ähnlichem Hersteller wenn der Wagen entsptechend abgelastet wurde?


    Ich wäre für Hilfe echt dankbar da die Karre nun beim Händler steht und auf die Federn wartet... würde ihn sehr gerne abholen und endlich mal damit fahren :/ :D :D


    thanks und Gruß aus dem Harz

  • Ich hatte das gleiche beim 1T2, mit den 50/40er KAWs. Ebenfalls 7Sitzer, AHK.
    Hat den Prüfer überhaupt nicht interessiert, nichts angelastet oder Ähnliches. Er hat nur die Höhe der Zugkugel über dem Boden gemessen. Im Gutachten zu den Federn muss deiner halt drinstehen.


    Wie Sven schon sagte:fahr vorher zum Gutachter der das dann auch eintragen soll, mach so wie er sagt, und dann zu ihm hin und sagen so habe fertig. Dann geht das völlig reibungslos.


  • .....abnehmbarer AHK mit Stabi für 100Km/h Hängerbetrieb ( ab Werk)......
    .....Durch die AHK kommen allerdings noch 50Kg dazu ....

    Was soll das denn sein? Stabi für Anhängerbetrieb??? Habe ich noch nie gehört oder gesehen. Kannst Du davon mal ein Foto machen? Bin neugierig was Du damit meinst.
    Und 50Kg für eine AHK? Das kommt mir doch etwas arg viel vor.
    Ich habe an meinem Cross auch eine abnehmbare AHK dran. Ist von Westfalia, also eigentlich wie die original verbaute.
    Ausserdem fahre ich noch ein Gewindefahrwerk von KW womit ich mittlerweile ca. 75 - 80 mm tiefer bin wie die Serie.
    Das hat den Prüfer überhaupt nicht interessiert. Ich denke Du machst Dir da einfach viel zu viele Gedanken darüber. So knapp sind die Federn nicht bemessen dass es an 20 Kg Zuladung scheitert. Sonst dürftest Du ja gar nichts anhängen, da Du mit der Stützlast des Hängers ja auch schon wieder über der Achslast bist. Bei mir wären das volle 75 Kg.

  • Genau deshalb ist mit AHK die ZULÄSSIGE Achslast um 50kg erhöht. Nicht nur wegen des Gewichts der AHK (ca. 35kg) sondern halt auch wegen der Stützlast.


    Mit WerksAHK sind übrigens hinten andere Federn drin als ohne. Sind ein kleines Stück länger um einen Hängearsch zu vermeiden.

  • Aha - wieder was gelernt. Meine AHK habe ich selbst nachgerüstet. Daher auch andere Lastangaben und keine Probleme mit den Federn.

  • Also der Stabi sieht ganz normal aus aber ist eben etwas dicker als der ohne AHK. ANsonsten baugleich.
    Habe mir eben das Gutachten mal durchgelesen von Eibach trotz der vom Händer angegebenen KG ANgabe im ANgebot.
    Nun stellte ich folgendes fest:


    Im Gutachten selber ist die HA Achslast bis 1230 Kg angegeben.. dadurch wären meine sorgen unbegründet da ich dann sogar noch etwas luft hätte mit 1210 Kg lt. Fz SChein.
    Verstehe die Differenz zur Händlerangabe nicht aber vertraue jetzt auf das Gutachten.


    hier mal der link wo ich eben auch bestellt habe... habe eben die mit 2 am Ende gekennzeichnet sind bestellt.


    http://images.google.de/imgres…gcKAAwAA&bih=948&biw=1920


    Fahrzeug Touran 1T3 Ez 2012 1,9 TDI 7 SItzer mit AHK abnehmbar
    Achlasten lt. Schein V 1140 H 1160 plus 50 AHK also hinten in Summe 1210Kg...

  • sehe ich auch so.... frage mich warum der Händler andere Werte angibt.. aber nicht nur dort..... aber das Gutachten ist von 2014... ggf geändert und keiner checkts...

  • @Konsul


    Im Fahrzeugschein kann die Achslast normal angegeben sein und unten im Text steht dann sinngemäß z.B. "zu Punkt Achslast hinten: zzgl. 50 kg bei Anhängerbetrieb". Sowas hatte mein Golf 3 Variant Syncro ab Werk auch im Schein stehen, sogar mit 75 kg.


    Es kann auch im Fahrzeugschein stehen, dass ein Stabilisierungssystem für Anhängerfahrten mit 100 km/h-Zulassung verbaut ist. Damit ist dann nicht ein anderer Stabilisator an der Hinterachse gemeint, sondern ein Programm im ESP, welches Anhängerfahrten erkennt und das ESP ein Schlingern und andere Gefahrensituationen erkennt und gegenwirkt durch gezielten Bremseingriff.


    Es kann zudem sein, dass die Anforderungen an das Fahrwerk auch einen anderen Stabilisator an der Hinterachse erfordert. Je nach Anforderungen wird das Fahrwerk ausgelegt und berechnet, ob ein anderer Stabilisator vonnöten ist. Der ist dann aber nicht in dem Fahrzeugschein eingetragen, sondern in der ABE des Autos, welche beim KBA liegt.


    MfG Sven