Hallo zusammen, ich hab mal eine Frage an die Tüv Profis.
In meinem Touran ist ein Eibach Gewindefahrwerk verbaut,
derzeit habe ich von Radmitte bis Radhauskante an der Vorderachse einen Abstand von 365mm, im Fahrzeugschein steht für die Vorderachse 304.
Heist das nun das ich noch bis ich einen Abstand von 304 habe runtergehen darf?
anbei noch Bilder zur Verdeutlichung.