S O U N D - Neuer Touran

  • Ich habe einen Fehler gemacht............
    Als 'alter' OPEL OPC Fahrer bin ich einen relativem kernigem Auspuffton gewöhnt. Natürlich habe ich mich jetzt aus ökologischen, umweltbewusstem und aus Spargründen für einen 1.4 Liter TSI Mopedmotörchen entschieden! :wallbash:
    Jetzt habe ich ein Motörchen, dass süss vor sich hin 'tuckerd'. Im Schritttempo hat man das Gefühl ein geräuschloses Elektromobil zu fahren....:headbang:


    Gibt es eine Möglichkeit zu einem besseren Ton zu kommen?........ Ich fahre den Neuen


    Dank Euch

  • Schau mal


    HIER


    HIER


    Es wird Dich aber sicherlich nicht richtig glücklicher machen.


    Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten !
    Goethe



    Toleranz ist eine beliebte Einstellung der Nichtbetroffenen.


  • Das Problem ist , das (meine Meinung) eine Duplex Anlage ohne passenden Schürze suboptimal aussieht.
    In der Schweiz gibt es keinerlei solche Sache(so weit ich weiss), nichteinmal SRS-TEC wird von einem importiert und MFK geprüft.
    Zwar ist der CSR Auspuff ebenso beim neuen verbaubar, aber es gibt(meines Wissens nach) noch kein Gutachten dafür.


    Also kannst Du dir auch eine bauen lassen und dann in Bern checken lassen beim DTC für >2000 Sfr.

  • Das Problem ist , das (meine Meinung) eine Duplex Anlage ohne passenden Schürze suboptimal aussieht.
    In der Schweiz gibt es keinerlei solche Sache(so weit ich weiss), nichteinmal SRS-TEC wird von einem importiert und MFK geprüft.
    Zwar ist der CSR Auspuff ebenso beim neuen verbaubar, aber es gibt(meines Wissens nach) noch kein Gutachten dafür.


    Also kannst Du dir auch eine bauen lassen und dann in Bern checken lassen beim DTC für >2000 Sfr.


    Sehe ich nichts so, CSR bietet eine Auspuffanlage für den Touran an mit ABE, somit auch in der CH eintragungsfrei - auf gut Deutsch einbauen und vergessen :headbang:


    Die ABE aus Deutschland haben auch Gültigkeit in der Schweiz, du musst sie nur im Fzg mitführen.
    Dies habe ich mit diversen Anbauteilen seit Jahren so gehalten und auch auf der MFK Schaffisheim,
    sowie Münchenstein vorgeführt und auch unzählige Verkehrskontrollen bestanden.


    Auch die Schürzen besitzen eine ABE - siehe Text


    "TÜV-Freigabe / ABE:
    Seitenschweller, Heckstoßstangen und -ansätze sind eintragungsfrei.
    Es muss lediglich das mitgelieferte TÜV-Gutachten im Fahrzeug mitgeführt werden."


    Hier der Link zur Schweizer CSR Seite


    Ob es schon Anlagen für das neue Modell gibt weiss ich (noch) nicht ...

    „Si vis pacem, para bellum“





  • Toller Beitrag mit vielen Info's, DANKE!
    Habe mal eine Mail-Anfrage gestartet, mal schau'n welche Info's retour kommen.........

  • Gutachten und TÜV sind deutsch. D.h. es ist nicht so wie Du beschreibst.


    Z.B. ABT 345mm Bremse -> in D mit Gutachten. Ruf doch mal bei ABT in Bern an, dort wirst du die Aussage bekommen, das diese Bremse nicht zulässig ist, da kein CH Gutachten besteht. Ich musste diese extra! beim DTC abnehmen lassen. Daher weiss ich wovon ich rede.


    Aussage der MFKin Bern: Deutsche Gutachten oder ABEs sind uns egal, wir wollen CH Gutachten oder DTC Gutachten sehen. BASSTA
    Daraus folgere ich, CRS kann zwar mit mit dt. Gutachten werben, aber sie haben keinerlei Bestand in CH. Daher ist die Werbung irreführend.


    Bist du anderer Meinung?


    MIR GEHT ES NICHT UM BLAMING,SONDERN DARUM ES RICHTIG DARZUSTELLEN !



  • Hmm...Vielleicht ist das Regional anders??

  • Ist es denn bei Dir so wie beschrieben?
    Denn sonst könnte jeder dt. Ware kaufen , welche ABE hat und niemand braucht die CH Ware(die importierte) zu kaufen. Verstehst Du was ich meine?

  • Ja bin ich, dann ist es in Bern anders als anders wo?!?


    Eine ABE wird bei uns, Nordwest Schweiz, akzeptiert, kann sein das jede MFK ihre eigene Vorstellung hat?
    Für einen Auspuff reicht HIER ein ABE, dafür brauche ich kein DTC Gutachten, weder aus Bern noch aus Biel.


    Es macht schon einen Unterschied ob ich einen Auspuff verbaue oder eine Bremsanlage, was eine wesentliche Änderung
    am Fahrzeug ist. Mittlerweile per 1.1.2012 braucht es für solche Umbauten (Bremsen, Stahlflex) sogar eine Herstellerfreigabe,
    da reicht nicht mal mehr ein DTC Gutachten, schon bekannt?


    Bis Ende letztes Jahr hatte ich weder mit TÜV Gutachten, noch mit ABEs an unseren MFK Probleme oder bei Polizeikontrollen.
    Das war ein Erfahrungswert den ich wiedergegeben habe und bezogs sich auf die ABE und auf den TE der nun mal in der Region
    Schaffisheim/Münchenstein wohnhaft ist.


    ha dr au nit welle eins ans Bei haue, sonden nur saage, dass es be uns andersch isch :keks:

    „Si vis pacem, para bellum“


  • Aufgrund der immer wiederkehrenden Fragen, nachfolgend eine
    Kurzfassung der Schweizer Richtlinien für legale Austausch-Schalldämpfer:
    - Legal sind nur Schalldämpfer, die mit einer CH-Eignungserklärung des Importeurs ausgeliefert werden.
    - Diese Bestätigung muss mit dem Fahrzeugausweis mitgeführt werden.
    - Darin bestätigt der Importeur im Besitz der vollständigen EG- bzw. ECE-Genehmigungsdokumente zu sein.
    - Eine EG-ABE genügt in der Schweiz nicht! Es ist der komplette EG-Prüfbericht mit sämtlichen Motor- und
    Messdaten zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere nötig. Diese Papiere werden vom Schalldämpfer-
    Hersteller normalerweise nicht an Endkunden herausgegeben.
    - Eine Eintragung eines Austausch-Schalldämpfers mit CH-Eignungserklärung in den Fahrzeugausweis ist
    nicht nötig und wird von vielen Strassenverkehrsämtern abgelehnt.
    - Schalldämpfer mit integriertem Katalysator dürfen nur durch Anlagen mit ebenfalls integriertem Katalysator
    ersetzt werden. Dies gilt schon lange, wird nun aber konsequent durchgesetzt.
    - Wird das Geräusch einer Anlage als störend oder lästig empfunden, wird eine Vorbeifahrtsmessung nötig.
    Als Vorselektion kann eine Standmessung dienen. Dabei darf der Referenzwert des Typenscheins nicht
    überschritten werden.
    - Alle Anlagen, welche die Schweizer Bestimmungen nicht erfüllen, können mittels Lärmmessung im DTC
    geprüft werden, was aber mit beträchtlichen Kosten verbunden ist.
    - Am 27. November 2006 trat die korrigierte EU-Richtlinie 2006/120/CE in Kraft, welche die Richtlinie 2005/30/EG
    ersetzt und die Richtlinie 97/24/EG ergänzt. Diese eröffnet den Nachrüst-Schalldämpferherstellern die Möglichkeit
    Anlagen mit Katalysator prüfen zu lassen.

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