(5T ab 2015) Ungereimtheit: unterschiedliche Stützlast BDA und Fzg-Schein AHK-Fahrradträger

  • Zitat BDA (siehe Überschrift in blau auf Deinem Bild)


    "Fahrradträger am schwenkbaren Kugelkopf montieren"


    Das Ganze steht in meiner BDA in dem Bereich wo die Benutzung der elektrisch scwenkbaren AHK erläutert wird.


    Aus meiner Sicht kann eine Zuordnung nicht eindeutiger sein.


    Update 20.10.2020


    Hier die entsprechenden Seiten aus der BDA meines Touris:


    BDA-Anhängerbetrieb.pdf

    Wünsche allen immer knitterfreie Fahrt.:)
    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von Jens_TouranII ()

  • Wo ist der Haken?


    Die Bedienungsanleitung bezieht sich auch auf von VW geliefertes Zubehör.

    Und da gibt es sowohl eine starre als auch eine abnehmbare AHK. ^^

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    Jens

  • Das kannst Du natürlich so auslegen, alternativ möchte ich aber nochmal an die Argumentation bzgl. Achsentlastung erinnern und dessen Auswirkungen auf die Fahrdynamik.


    Man kann davon ausgehen, dass es nicht um die Belastbarkeit der AHV geht, siehe Beispiel Touareg.


    Was steht denn in der Anleitung zur abnehmbaren AHV von Volkswagen Zubehör? Welche Beschränkun gehen daraus hervor?


    Es ist und bleibt ein spannendes Thema.

  • Was steht denn in der Anleitung zur abnehmbaren AHV von Volkswagen Zubehör? Welche Beschränkungegelthen daraus hervor?

    Moin,

    in der Anleitung ist lediglich ein Hinweis, man möge die zulässige Stützlast der BDA entnehmen und diese beachten.
    KEINE Einschränkung für Fahrradträger.


    Entlastung der Vorderachse kann nicht der Grund für die Beschränkung sein, dann müsste die die Beschränkung für alle Arten von AHK gelten.

    Der Touareg hat vermutlich eine schwenkbare AHK?!
    Für mich ist es sehr wahrscheinlich, dass der Schwenkmechanismus der Grund für die Einschränkung bei der Nutzung von Fahrradträgern ist. Auch die zusätzliche Beschränkung der Ausladung des Fahrradträgers auf max. 700 mm spricht meines Achtens dafür, dass die schwenkbare AHK die Belastung durch die Hebelwirkung des Fahrradträgers bei mehr Gewicht oder Ausladung nicht aushält.

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    Jens

  • ...............Auch die zusätzliche Beschränkung der Ausladung des Fahrradträgers auf max. 700 mm spricht meines Achtens dafür, dass die schwenkbare AHK die Belastung durch die Hebelwirkung des Fahrradträgers bei mehr Gewicht oder Ausladung nicht aushält............

    Dann will ich aber nicht wissen welche Hebelwirkung mein Wohnwagen mit 7,5m Länge hatte. Da liegen auf der Kugel mal eben die 75Kg Stützlast und ca. 4m weiter hinten kommt erst die Achse des WoWa.

    Oder habe ih da einen Denkfehler? :/

  • Das ist mir schon klar. Aber die Sützlast im Stand liegt bei 75Kg. Wenn jetzt der WoWa ins schwingen kommt über die Längsachse....... Was liegt denn dann als Stützlast an? Hoch - runter - hoch - .......

    Jeder der z.B. die ital. Autobahn nach Ancona weiter Richtung Süden kennt, weiss was ich meine ;) Da hat es Wellen drin............. 8|8|8|

  • Ich konnte mal zwischenzeitlich in die BDA eines Touareg CR (aktuelles Modell) reinschauen. Das Fahrzeug hat 140 kg zulässige Anhäbgelast bei 3500 kg zul. gebr. Anhängelast. Dennoch ist hier die Last mit Fahrradträger auf 75 kg limitiert sowie die Anzahl auf 3 begrenzt. ...

    Beim Anhängerbetrieb mit einem 3,5 t Anhänger und 140 kg statischer Stützlast treten im Schwenkmechanismus deutlich höhere dynamische Kräfte auf, als bei 80 kg Fahrradträger.


    Das hat nichts mit dem Schwenkmechanismus zu tun, dass hier Einschränkungen vorhanden sind. Ansonsten wäre die Zulässigkeit beim Touareg doch auch weiter ausgelegt als identisch mit 75 kg.

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