§ hin oder her ich meine das sowas immer noch ne Auslegungssache von dem Prüfer ist.Bei uns sieht das jeder Prüfer anders was mich schon etwas ankotzt.Habe es die Woche grade wieder durch 8,5 x 19"et 35 ohne Fahrwerk wollte der eine alle Kotflügel und Stoßstangen ausgestellt haben und ein paar km weiter hat er noch mal drüber weg gesehen. :roll: :haeh:
§36a StVZO Radabdeckungen
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Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum VW Touran. -
...der letztere trägt nicht zuuuufällig auch Ami-Chromfelgen ein, die schonmal auf nem Touran eingetragen sind? :oops:
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Zitat von skanX
...der letztere trägt nicht zuuuufällig auch Ami-Chromfelgen ein, die schonmal auf nem Touran eingetragen sind? :oops:
das weiß ich nicht da müsstest du mal hin anrufen das kann ich dir sooooo auch net sagen.......PM
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Habe auf unserem Touran letzen Donerstag meinen alten MAM MT 2 in 8.5 mal 18 ET 45 eingetragen bekommen.
Mit der Auflage dass ich an der Vorderachse diese Flaps die es beim Touran mit 18 Zoll vom Werk her giebt anbrinnge.Bei mir schaut es ungefähr genauso auß wie bei dir Markkus auf dem Bild und habe nur die Auflage bekommen.Und die dinger habe ich mir nun bei VW bestellt.
Und sobald nächsten Monat das FW drinne ist ist es eh egal.Ich meine die sehen dass trotz dieser EU-Verordnung alles ein bissel Streng
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In den neuen Bundesländern ist für Einzelabnahmen und Gutachten/Eintragungen für FZ-Schein, die DEKRA zuständig. In den alten Bundesländern der TÜV,
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Diese Flaps müsste jeder drauf gehabt haben der die 17" Nardos original hatte.Ich habe sie nach allem wieder ab gemacht....
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Also auf DEUTSCH gesagt gelten die gleichen beschi.... Regelungen bei euch jetzt auch :cry: na dann sind ja die 11cm Bodenfreiheit auch nicht mehr weit weg.
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