§36a StVZO Radabdeckungen

  • Jojo,
    dieser Thread soll nun entgültig klären, was jetzt erlaubt ist und was nicht.
    Vllt kann man mal ein Dokument mit verschiedenen (aktuellen) Gesetzesauzügen zusammenstellen, was den ein oder anderen Tüvbesuch erleichtern kann


    Generell gilt erstmal folgendes:


    §36a StVZO Radabdeckungen, Ersatzräder (Auszug)


    "(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotlfügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein."


    Was aber nun bei der Radabdeckungen zu beachten ist seht aber in einigen Richtlinien.


    Hier mal ein Auszug verschiedener Richtlinien ausm A3 Forum:


    Hier die vorläufige Richtlinie über die Anforderung an Radabdeckungen BMV/StV 7 – 4005 T/62 vom 24. 1. 1962, VkBl? 1962 S 66. Entscheidend ist insbesondere Abs. 1 Satz 1:


    "(1) Die Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben, die mindestens über die Laufflächenbreite der Reifen reicht."


    Das bedeutet, wenn das Fahrzeug eine nationale Zulassung hat, dann darf die Außenflanke und der Felgenrand (Felgenhorn), über die Radabdeckung hinausstehen.



    Anders verhält es sich, wenn das Fahrzeug eine EG-Zulassung hat. Dann greift die Richtlinie 78/549/EWG ergänzt durch die Richtlinie 94/78/EG. In Anhang I Pkt. 2.1.1 dieser Richtlinie wird ausgeführt:


    "In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens unter Berücksichtigung der extremen Bedingungen der Kombination Reifen/Rad, wie sie vom Hersteller und in 1.3 der Anlage zu Anhang III angegeben sind, abzudecken. Im Fall von Zwillingsrädern ist die Gesamtbreite der beiden Reifen zu berücksichtigen."


    Also nichts mehr mit überstehenden Rädern.


    Das ist das, was ich so zu dem Thema gefunden habe.


    Mir stellen sich jetzt noch ein paar Fragen:
    Ist das generell richtig so?
    Ist das so noch aktuell?
    Gibts es vllt wieder neue Richtlinien? (Ergänzungen)
    Wo genau liegt der Unterschied zwischen nationaler und EG-Zulassung?

  • War gestern beim TÜV und habe folgende Erfahrung gemacht:


    225er Reifen mit einer Felge ET35 werden NICHT mehr auf einem Touran eingetragen sofern der Prüfer sich an die EU Verordnung hällt.


    Ich habe leider nicht richtig die Radien verstanden, kann Dir aber sagen, dass mittlerweile das komplette Gummi des Reifens nach EG Verordnung abgedeckt sein muss und bei ET35 steht das Gummi (ich rede vom Gummi nicht die Lauffläche) ca. 2mm raus.


    Da ich aber eine Felge mit ET42 hab und Spurplatten von 7mm um auf ET35 zu kommen gab das keine Probs bei mir, musste nur die Spurplatten runner nehmen.


    Der Tüv´ler sagte nurnoch ich könne ja anstatt 7mm 5mm Platten drauf machen, das wäre kein Prob.


    An alle, die Ihre oben genannten Dimensionen eingetragen bekommen haben.
    Seid froh, dass Ihr net son pingelprüfer hattet wie ich, der sich genau an diese Verordnung hällt.

  • ...die Frage ist, wann die Felgen abgenommen wurden... meine 8.5x20ET35 mit 225/3520 sind auch eingetragen, aktuell geht das wohl nicht mehr... :|

  • Der ist von 1962. Heißt doch nicht automatisch, dass er nicht mehr aktuell ist oder?


    Aber worum es mir geht, ist halt nicht unbedingt, welche eingetragen wurden.
    Wie skanX schon geschrieben hat, war das beispielsweise vor n paar Jahren kein Thema.
    Mir gehts halt drum, wenn der Tüver z.B. sagt: "Ihre Radabdeckung ist nicht ausreichend", dem anhand von Auszügen aus Gesetzen und Richtlinien vom Gegenteil zu überzeugen. Sofern dies möglich ist.


    Hier mal ein Beispiel:
    Angenommen ich würde auf meinem Touri (50mm Tieferlegung) 9x20" ET40 mit 235/30 R20 montieren (nur mal angenommen).
    Gehe davon aus, dass der Tüv hier meckern könnte, wenn der Reifen oder eben die Felge raussteht.
    Wenn man ihm jetzt n Wisch mit Auszug und Quellenangabe unter die Nase hält, der sagt, dass z.B. nur die Lauffläche abgedeckt sein muss und er die Quelle bei sich nachschlägt und festellt, dass ich recht habe, könnte es ja doch noch klappen.
    Und für solche Fälle würde ich gerne klären, was nun wirklich Sache ist. Muss das ganze Rad, oder nur die Lauffläche abgedeckt sein?
    Denke wenn man sowas mal zusammenträgt, könnte das dem ein oder anderen helfen.

  • Ich habe mir das Gutachten von meinen Felgen angesehen. Dieses wurde letztes aktualisiert. In meinem alten steht nur was von ausreichender Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Tieferlegung etc.
    Im aktuellen Gutachten heißt es:"Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein."
    An Achse 2 ist es das gleiche allerdings im Bereich 0 - 30° vor Radmitte.


    Aufgrund dieser Maße hatte ich letztes Jahr die Probleme mit der Eintragung.

  • So in etwa steht es bei mir ja auch drin. Nur, der Prüfer hat sich ja alle Auflagenpunkte angekreutzt, ist dann alle durchgegangen, hat gedreht, geschaut und sein ok gegeben. Nix mit ausstellen oder ausarbeiten. Wenn nix schleift braucht man doch auch nix machen.
    Hier nehmen es einige Prüfer doch sehr ernst. :|

  • Ja wenn nix schleift muss auch nix gemacht werden.
    Aber viele Prüfer halten sich an diesen Gutachten fest und gucken selber gar net mehr.
    Das regt mich an der Sache so auf.
    Dann ist es wohl so wie immer.... Entweder hat man Glück oder Pech.

  • Das ist auf jeden Fall noch immer so. Glück musst du mit dem Prüfer haben.
    Die Abdeckung dreht sich, soweit ich das verstanden habe, hauptsächlich darum, eventuell hochschleudernde Steine o.ä. abzufangen. Wenn die Reifen dann hinten nicht weit genug abgedeckt sind, und das ist auch bei mir der Fall mit ET35, besteht die Gefahr dass eben Splitt oder auch Wasser stärker als normal aufgewirbelt bzw. hoch geschleudert wird.


    Auf der einen Seite kann ich es verstehen, auf der anderen Seite find ich es lächerlich, da es schließlich SUV´s gibt, die ihre Karosse entsprechend hoch haben und einem wirklich jeden Mist entgegenschleudern.

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