Hallo liebes Forum.
Wie wahrscheinlich auch einige andere User hier, habe ich beim Kauf meines Jahreswagen eine Anschlussgarantie mit erworben (bzw. mit dazu geschenkt bekommen). In meinem Fall sind das 3 Jahre bzw. 100.000 km.
Im offiziellen Volkswagen Schreiben zu der Garantie steht unter Leistungsvorrausetzungen:
"Voraussetzung für eine Leistung aus dieser Anschlussgarantie ist, dass während der Laufzeit der Anschlussgarantie alle Serviceintervallarbeiten nach den Vorgaben der Volkswagen AG durchgeführt werden. Andernfalls wird der Garantiegeber von seinen Verpflichtungen nach dieser Anschlussgarantie befreit. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Verstoß gegen die Obliegenheit zur Durchführung der Serviceintervallarbeiten den Garantiefall nicht verursacht hat."
Heißt für mich, dass man die Intervalle und andere Verschleißreparaturen (Reifen ersetzen, Bremsen erneuern) nicht zwingend in einer VW oder VW Partnerwerkstatt machen lassen muss, sondern dass auch die freie Werkstatt, zu der man seit Jahren geht, ebenfalls die Intervalle durchführen kann, so lange sie "nach den Vorgaben der Volkswagen AG durchgeführt werden". Das sollte auf der Rechnung der Werkstatt dann optimalerweise auch drauf stehen, denke ich.
Damit sollte doch die Anschlussgarantie auch erhalten sein und wenn man dann einen echten Garantiemangel hat, auch greifen.
Normale Reparaturen, wie Bremsentausch, Reifen oder andere Verschleißteile darf man glaube ich eh da machen lassen, wo man möchte und muss dies nicht zwingend bei VW machen lassen, oder?
Eigentlich ist es klar wie Kloßbrühe, nur da ich jetzt schon verschiedene Meinungen zu dem Thema gehört habe, wollte ich euch auch nochmal dazu befragen und eure Erfahrungen damit hören bzw. lesen.
Vielen Dank.