blaue LED unterm Aschenbecher

  • Hi Leute,


    ich habe unter den Aschenbecher ne blaue LED Stripe angeklemmt und is über Licht gesteuert.


    Wollte mal wissen, ob das überhaupt rechtens ist?
    Das Licht gelangt ja nicht aus dem Auto und kann somit niemand blenden usw.. aber Deutsches Recht - kennt sich wer damit aus? VW hat ja original rote Ambient-beleuchtung, könnte ich die denn ohne Probleme verbauen?


    Hat das noch wer gemacht oder Meinungen / Anregungen dazu?



    MfG

  • dann würde die rote ambi beleuchtung von der w8 leuchte erst recht nicht rechtens sein weil die ja noch eher in raum leuchtet oder?


    ich sag mal nee. würd mir da nich son kopf machen. fußraum beleuchtung und türgriffe usw usw. ach wat. dat is alles jut so niceman.

  • ja, an sowas dachte ich auch..
    mein dad hat sowas auch in seinem Q7.. genau wie die türgriffbeleuchtung und die fußraumbeleuchtung..


    nur man weiß ja nie, auf was für ideen die hier alle (pozilei) kommen...

  • Alles, was nicht direkt nach aussen strahlt, ist erlaubt. Wobei ich mich dann aber wieder frage, wie es mit DVD-Player an den Kopfstützen aussieht. In der Nacht leuchten die Dinger ja auch nach hinten bzw. sogar seitlich raus. Aber bisher ist mir nichts bekannt, dass jemand deswegen Probleme bekommen hat.

    Ich sage nein zu Facebook und Datenhandel. X( Ich sage nein zu Opel. <X


    :thumbdown: Mit Kritik muss man umgehen können. :thumbdown:

    Warum gibt es eigentlich keinen "Gefällt mir nicht" Button.

  • Beleuchtung darf nicht direkt nach außen strahlen. Eine Innenbeleuchtung leuchtet auch nur indirekt nach außen. Und Monitore/Bildschirme ..... , dann dürfte kein Navi an der Frontscheibe, oder auf dem A-Brett betrieben werden.
    Gruß

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