Oldschool Dachträger

  • Leute,
    ich hab letzens beim :) n Golf 1 mit Dachträger gesehen..
    Hätte gern so einen aufm Touri..


    Und da wollte ich mal fragen, ob jmd sowas fährt bzw iwelche Bilder zum Ideen holen hat..


    Würde mir dann n Grundträger kaufen und mit Holz selber beplanken..
    oder muss ich das dann eintragen lassen, wenn ich das mache?


    Iwie sowas in der Art hab ich mir vorgestellt..


    Aber Bilder geben ja bekanntlich die besten Ideen..


    EDIT:
    ja ich weiß, genau genommen ist es kein old school.. ;)

  • hi,


    wie schon per PN, wenn etwas fest auf dem dachträger verschraubt ist, zählt es nicht mehr als ladung und brauch eine Abnahme.


    ich fahre einen atera träger (99€, ATU)
    meiner meinung nach der beste da am flachesten auf der reling und meiste zuladung von 100kg.


    für dein vorhaben reicht ein lidl/aldi träger auch (29€)
    sehen halt nich so toll aus, weil die meist (wie deiner im link) noch extra füße haben die die last noch höher übers auto legen.


    die idee is mal, wenns für showzwecke ist, nicht schlecht

  • ich hab mal ne anfrage an tüv / dekra geschickt..
    mal schauen was die sagen wegen dem spaß.


    die antworten eig recht schnell, hatte ich wegen meinem golf damals auch..
    wollte gerne n taxi schild mit anderer aufschrift draufhaben^^


    also abwarten

  • also, ich habe nun eine Antwort von der DEKRA..
    was sagt ihr dazu:


    Sehr geehrter niceman,


    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.


    Gerne antworten wir Ihnen:


    Spezielle Vorschriften für Dachträger gibt es nicht.


    Dachträgersysteme bzw. Dachgepäckträger und darauf befindliche Dinge,
    wie Dachboxen, sind ohne Einschränkung verwendbar, müssen jedoch der
    StVZO entsprechen. Dabei müssen sie ausreichend befestigt und gesichert
    sein.


    Man betrachtet diese im weitesten Sinne als Ladung. Maßgeblich für die
    sichere Verstauung von Ladung ist §22 StVO.


    Darin ist u.a. festgelegt, dass die Ladung bis zu einer Höhe von 2,5 m
    nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen darf und bei Überhang nach
    hinten von mehr als 1 m dieser gesondert zu kennzeichnen ist. Bei einem
    hinteren Überhang sind weiterhin die Grenze von 3 m bzw. über 100 km
    Wegstrecke sogar nur 1,5 m zu beachten.


    Eine Abnahme ist dafür nicht erforderlich.


    Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen könnten Sie mit einem amtlich
    anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
    Kraftfahrzeugverkehr" (TP) Kontakt aufnehmen und sich von dort die
    Unbedenklichkeit Ihres "Eigenbaus" bestätigen lassen.


    Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
    ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
    beauftragt.




    Mit freundlichen Grüßen


    DEKRA Automobil GmbH
    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme



    *EDIT*
    Was meint ihr dazu??

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