immer wieder interessant zu sehen wie die 2007/46/EG Richtlinie ignoriert wird... Bei uns im Sammelsurium als FGV, FZV und StVZO implementiert. Und die gilt europaweit. Da die Räder vom OEM i.d.R. nur für bestimmte Fahrzeugtypen geprüft sind, dürfen die lt. Gesetz nicht auf anderen Fahrzeugen gefahren werden. Mit entsprechenden Unterlagen bewaffnet kann man das als technische Änderung abnehmen lassen. Sehr oft interessiert das nur keinen wenn es im optischen Rahmen bleibt, heisst nicht auffällt, weder TÜV noch Polizei. Bei Fahrzeugen der VW Gruppe also oft traurig, dass man nicht frei kombinieren kann, obwohl alle technischen Daten identisch sind. Aber so ist die rechtslage nunmal. Spannend sind nur Sachen, wo z.B. Traglasten oder Abstände zu Bremssätteln nicht passen.
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