Hallo,
überall wird behauptet der Quittierungston (Hupen) bei der ZV sei in Deutschland verboten.
Leider habe ich keinen Paragrafen usw. gefunden.
Falls jemand dieses Verbot irgendwo als Gesetzestext hat bitte posten!
Vielen Dank
Hallo,
überall wird behauptet der Quittierungston (Hupen) bei der ZV sei in Deutschland verboten.
Leider habe ich keinen Paragrafen usw. gefunden.
Falls jemand dieses Verbot irgendwo als Gesetzestext hat bitte posten!
Vielen Dank
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum VW Touran.
Nabend...
...mit Sicherheit ist das nicht Verboten. Hatte vorm` Touran einen Renault Laguna Grandtour 2,2dci mit so `ner "Annäherungsöffnung/Schließung". Der hat serienmäßig immer beim Verschließen gehupt, zwar nur ganz kurz aber gehupt.
Gruß, BIG-I
Das ist nicht verboten, ich habs doch auch, und war auch beim Tüv! Also Gesetzlich ist das nicht verboten, was verboten ist, bei der Alarmanlage ein Bewegungssensor nachrüsten, der bei berühren des Autos losgeht, das ist in Deutschland nicht erlaubt.
Hallo kleinschelm,
warum soll es in Deutschland verboten sein? Meiner Meinung nach, ist es
nicht verboten.
Gruss
Oli
kurz google bemüht:
EG-Richtlinie 95/56 EG Anhang VI (und genau darauf bezieht sich die StVZO) in der EU nicht erlaubt. Die Zustandsanzeige darf lediglich optisch erfolgen.
Auszug aus der Richtlinie 74/61/EWG:
"4.6 Zustandsanzeige
4.6.1 Zur Bereitstellung von Information über den Zustand der Wegfahrsperre (scharfgeschaltet/entschärft/Wechsel von scharfgeschaltet zu entschärft und umgekehrt) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Außerhalb des Insassenraums angebrachte optische Anzeigen dürfen eine Lichtstärke von 0,5 cd nicht übersteigen.
oiso nix von akustisch. heißts dann, weil nich verboten, erlaubt?
oder: weil nich verboten, vielleicht geduldet aber nich erlaubt.
Hä, jetzt vertehe ich gar nix mehr.... :gruebel: Bin doch beim Tüv damit durchgekommen, der hat die Alarmanlage geprüft.... sehr merkwürdig......
ZitatEG-Richtlinie 95/56 EG Anhang VI (und genau darauf bezieht sich die StVZO) in der EU nicht erlaubt. Die Zustandsanzeige darf lediglich optisch erfolgen.
Hallo zusammen,
das ist jetzt die grosse Preisfrage.
Gruss
Oli
@ sorry, spaceman. hab ich überlesen!
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