Beiträge von TheSaint

    Zitat von pppman

    Darf ich fragen was dich das gekostet hat? Ich möcht auch mein Zuheizer Tauschen :) Vorwahluhr und Telestart hab ich schon hier rum liegen =)


    nichts, bzw. nen feuchten Händedruck :baeh:


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    Danke für die Diskusion, ob Zuheizer oder Standheizung...
    Ich brauchte Inputt, ob ich die Standheizung ohne dieses Bedienteil verbauen kann oder nicht...sonst nichts - Danke
    Hab die Standheizung heut eingebaut und siehe da es funktioniert über die Fernbedienung auch ohne Bedienteil...
    Die MFA hat die Standheizung auch erkannt :) und hab die dann auch mit VAG-Com freigeschaltet...


    Das Umrüsten des Zuheizers auf Standheizung war und is mir zu teuer
    1T0 054 980 - Webasto Umrüstkit Zuheizer => Standheizung “nur Climatic” - 440,00€
    1T0 054 981 - Webasto Umrüstkit Zuheizer => Standheizung “nur Climatronic” - 440,00€

    TheSaint

    Hallo Leute,


    hab mir aus einem Unfall-Touri die komplette Standheizung mit allen Schläuchen usw. ausgebaut... :)
    :gruebel: Jetzt hab ich bemerkt, das ich ein anderes Klimabedienteil habe (Climatronic). Im mittlerem Drehknopf müsste doch eigentlich der Taster für die Standheizung sein, oder???
    :evil: Ja ich weiß, „bau doch aus dem Unfall-Touri das Bedienteil aus...“, geht nicht – der ist nicht mehr da...
    Kann ich die Standheizung auch ohne dieses Bedienteil einbauen, so das sie auch funktioniert oder muss ich jetzt noch das Bedienteil besorgen... :?:
    Eine Funkfernbedienung habe ich, die hatte auch funktioniert....


    TheSaint

    Zitat von Torsten77

    Ich habe da mal eine Frage, habe meinen Touran 08/2005 vor gut 3 Wochen mit 59000km gebraucht gekauft (Händler), im nachhinein habe ich festgestellt das der letzte Service in einer freien Werkstatt gemacht wurde und somit der letzte Service-Stempel fehlt.


    Ist der letzte Service der Freien Werkstatt abgestempelt?? Wenn nicht hinfahren und Stempeln lassen.
    Im Falle eines Falles hast Du trotz Besuch in einer Freien Werkstatt ein lückenloses Scheckheft, nur keine Mobilitätsgarantie.


    Zitat von Torsten77

    Seit dem ersten Tag ist der Tempomat defekt, die Sitzheizung träge Tire Fit fehlt und eben seit einer Woche darf ich ständig Kühlmittel nachfüllen, beim kaltstart qualmt er als wenn er bald abfackelt....


    Wie Oli schon sagte, mach ne Liste mit allen Mängeln und fahr zum :) , er ist schon wegen der Gewährleistung dazu verpflichtet die Mängel zubeseitigen. Mit einer Gebrauchtwagen-Garantie sollte das erst recht kein Prob sein, da dein :) den Touri vor Garantie-Abschluß auf Mängel Prüfen muss und sollten welche da sein - wech machen


    Zitat von Torsten77

    Da ich den Wagen ja erst seit 3 Wochen habe müßte das doch voll über die Gebrauchtwagengarantie abgewickelt werden oder wie sieht das aus. Wäre das schon ein Grund für eine Wandlung, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages


    Dein :) hat Anspruch auf Nachbesserung, Du musst ihm die Möglichkeit geben die angegebenen Defekte zubeseitigen. Schaft er es nicht, kannst Du mittels Rechtsverdreher Wandeln, Tauschen, Zurücktreten (is aber nicht leicht)


    TheSaint

    Moin Oli,


    :evil: nich so schnell schnipp schnapp, besorg Dir am besten ne Heckschürze vom Golf VI oder V, somit hast Du schonmal ne Kennzeichenaussparung für die Stoßstange....
    :idea: Da fällt mir ein, Du hast PN - vllt kannst was damit anfangen...


    Mal schaun?? Gib Dein Bestes Oli :augenbrauen:


    TheSaint

    Moin Oli,


    hab nachfolgendes mal aus dem Inet kopiert.....
    Wobei §60 StVzO (Kennzeichen) seit 01.10.2008 aufgehoben ist....


    Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
    § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
    (6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:


    1.
    bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung.


    ("In der Richtlinie habe ich nachgelesen: 300mm zwischen Fahrbahn und unterer Rand Kennzeichen")


    (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

    Oli, ein Prob fällt mir aber jetzt bei der Betrachtung des Bildes auf...
    ...Du hast ne AHK und die wird Dir im Weg sein, zumindest der Querträger... :gruebel:
    ...aber wo ein Wille, da ist auch ein Weg....


    TheSaint

    Oli, mein Nick sagt doch schon alles .... *hehe*
    Nein Scherz, ich dachte mir das Du Dir das besser Vorstellen kannst, wenn´s an Deinem Touri gemacht wird....
    ...und wenn ich mir datt jetzt so anschau....hat was...
    :gruebel: ...mit der hinteren Stoßstange vom Golf IV müsste das realisierbar sein, oder... :gruebel:


    TheSaint