Beiträge von MarkIV

    Na ja, es sind "nur" 170€ geworden, schlimm genug. Auf jeden Fall hab ich die Empfehlung bekommen das mal bei VW wegen Kulanz zu erfragen, 55.000 erschien auch dem Freundlichen meiner Wahl recht wenig.

    Woah...


    Mein kleiner Diesel ist Heute Morgen zur 60.000er Durchsicht gegangen. Ich bin bei ~56.000km. Na ja, die 4.000km hat VW mir wohl nicht gegönnt.


    Aber da kommt's nachdem ich Heut' Morgen den Kostenvoranschlag für die Durchsicht grummelnd unterschrieben habe, kommt Heute Mittag der Anruf das die Glühkerzen auf Zylinder 2,3,4 einen Fehler anzeigen und gewechselt werden müssen.
    Kostet noch einmal 250€. Erstmal bin ich ja überrascht das die schon nach knapp 60.000km gewechselt werden müssen, aber dann auch noch 250€. Ich meine die Dinger kosten irgendwas um die 15€, ist das so kompliziert die zu wechseln? Ist das normal?


    Mark

    Also, ich war Gestern beim Freundlichen und am Mittwoch wird der Sensor getauscht. Er war sogar recht erstaunt das der Sensor nicht sofort getauscht worden ist, das scheint wohl ab und an mal häufiger vorzukommen.
    Das Teil muss auch "eingefahren" werden. Daher dauert es wohl was länger das umzubauen.


    Ein Glück das wir noch Garantie drauf haben...


    M

    Ich hab jetzt auch so was, wir waren am Wochenende zu Hause, also am Freitag 600km hoch nach Norden und Gestern die gleichen 600km wieder zurück.


    Am Freitag, Höhe Hannover, nach ca. 400km, ging die Abgaswarnlampe an. Aber nichts weiter, also keine Warnung in der MFA oder so. Na ja, Freitga Baned ist's schwer mit Fragen und zurück fahren war auch keine Option. Also am Samstag zu einem Freundlichen in der Umgebung meiner Eltern.
    Aber, oh Wunder, ich bin da, will mein leuchtendes Lämpchen zeigen, geht es nicht aus (wie geplant) nachdem ich den Motor starte? Der Werkstattmeister hat dann trotzdem den Fehlerspeicher ausgelesen und meinte der 'Drucksensor der Abgasanlage' hätte einen Fehler gemeldet, der wäre aber wieder weg. Wenn die Lampe wieder angeht, solle ich beim Freundlichen hier vorstellig werden und den Sensor tauschen lassen.


    Gestern Abend auf der Rückfahrt dann dasselbe Spiel, kurz vor Mainz, Am Kreuz A3/A5 geht das Warnlicht an und war Heute Morgen wieder aus. Da werd' ich wohl zum Freundlichen müssen und den Sensor tauschen lassen müssen.


    Was ist das eigentlich für ein Sensor?


    M

    Nur weiß ich das die Kabel nicht alle zueinander kompatibel sind. Ich habe gelesen dass das MDI vom RCD300 nicht am RCD510 funktioniert. Daher bin ich schon irgendwie daran interessiert dass die Teile funktionieren.


    Am Ende wird es wahrscheinlich so endend das ich es selbst mache, aber die Werkstatt hat ja schon ein wenig vorgelegt.

    Ich werd' langsam weich. Mein freundlicher ist immer doch dabei ein Lösung für meinen iPod Anschluß zu suchen. Lngsam habe ich das Gefühl dass das "günstige" Angebot ein wenig nervt...


    Also, da das iPod-Kabel an meinem Radio nun endgültig nicht zu funktionieren scheint, habe ich mal um die Option des MDI gebeten, möglicherweise funktioniert der ja. Nun hat man mir da den Nachrüstsatz (5N0057342) angeboten, also den der in die Mittelkonsole kommt. Mir persönlich wäre aber die Lösung im Handschuhfach (5N0057342C) deutlich lieber, da die Mittelkonsole schon belegt ist.


    Außerdem ist der Satz auch günstiger. Nun steht aber bei VW das der Satz erst für Modelle ab 2009 geeignet ist, was auf meinen ja nicht zutrifft.


    Daher meine Frage, ist das wirklich so? Ich meine ich bin langsam an dem Punkt wo ich das Ding selbst einbaue, aber den richtigen Satz hätte ich dann doch gern, also passt der Satz von der VW Zubehör Seite auch ein einen 2007er Touran?


    Ach so, RCD510 habe ich schon drin und daher ist der CAN-Bus Gateway schon auf dem neuesten Stand.


    M

    Diese Formulierung schliesst die Sachmängelhaftung nicht aus, insbesondere deshalb nicht, da es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Mit einem guten Anwalt dreht man dir sogar noch einen Strick, nämlich Vorsatz daraus.
    Dieser Passus im Vertrag hilft dir als Verkäufer gegen gar nichts. Ich persönlich halte es für mindestens fahrlässig so leichtsinnig Verträge zu formulieren.


    Du solltest dir schon die Mühe machen Mängel explizit auszuschliessen. Pauschale Formulierungen sind meist völlig belanglos, da sie den Rechtsnormen nicht entsprechen und das müssen sie um Wirkung zu erlangen. Ein Hausfrau kannst du so sicher abschrecken, jemanden mit einer Rechtsschutzversicherung ganz sicher nicht.


    Ein Beispiel, ich übernehme ein Auto von dir, meinetwegen einen TDI. 2 Wochen nachdem ich das Fahrzeug übernommen habe reißt der Turbo den Huf hoch. Ich kann dir fast garantieren, du wirst die Rechnung dafür zahlen. Den ich würde dich auf einen Sachmangel zum Zeitpunkt des Vetragsabschlusses hin verklagen und aufgrund der Gesetzeslage bist du als Verkäufer in der Nachweispflicht das der Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht existiert hat. Viel Spaß dabei, über 90% der Urteile in dieser Richtung gehen pro Käufer.


    In einem professionellen Rahmen, sprich als gewerblicher Verkäufer, kannst du da so und so rein schreiben was du willst, da du geltendes Recht nicht außer Kraft setzen kannst. Da bist du in jedem Falle zur Garantie/Gewährleitung verpflichtet.


    M

    Zitat von M&M's

    was willst denn machen wenn er sagt ich habe nichts gemacht...???


    Dann nimmt man sich einen Anwalt und geht vor Gericht. Nicht der Käufer muss beweisen das der Mangel existiert. Der Verkäufer muss beweisen das der Mangel nicht existiert hat. In diesem Falle wird er das kaum können, da der Fall (zumindest nach dem Geschriebenen) recht offensichtlich zu sein scheint.


    Wie sagt man so schön Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wenn es so ist wie es sich darstellt wird der Verkäufer (ob schuldig oder nicht) den Minderwert der Ware akzeptieren müssen und entweder eine Entschädigung zahlen müssen oder die Ware zurück nehmen, der Mangel kann ja schwer wieder behoben werden.
    Der Verkäufer selbst kann dann seine Ansprüche an den Vorbesitzer geltend machen, so diese nicht verjährt sind.


    M

    Zitat von M&M's

    Sorry, aber so ist es nunmal.
    Privatkauf ist nunmal das schlechteste was man machen kann, da ein Privater keine Garantie und keine Haftung für gar nichts übernehmen muss!!!


    Das ist schlicht und ergreifend falsch. Nach aktueller Rechtslage ist auch ein privater Verkäufer zur Gebrauchtwagengewährleistung verpflichtet. Es ei denn diese ist explizit ausgeschlossen (muss dann im Vertrag stehen).
    Was aber nicht ausgeschlossen werden kann und in jedem Falle besteht ist die Sachmängelhaftung. Der Verkäufer ist verpflichtet jeden Schaden, jeden Mangel der mit dem Fahrzeug übergeben wird anzuführen und (sinnvoller Weise) im Vertrag anzugeben. Für jeden anderen Mangel haftet der Verkäufer innerhalb einer 12 monatigen Frist.


    Dabei ist es für den Verkäufer unerheblich ob der Mangel schon vorhanden war als er die Ware gekauft hat. Sprich es spielt keine Rolle welcher der Vorbesitzer den Mangel verursacht hat. Der Verkäufer haftet.


    Das ist explizit so ins Gesetz geschrieben worden um zu verhindern das über Scheinverkäufe die Anmeldung von Rechtsansprüchen verschleppt werden kann.


    Nur weil man von privat kauft ist man nicht rechtlos, diesmal hat die deutsche Bürokratie mal was positives, ist ja nicht wie auf dem türkischen Basar ;)


    M