Ich kenne es aus der Praxis anders.
Wenn etwas ersetzt wird (Kulanz, o.ä.) fängt nicht automatisch wieder eine 2 jährige Gewährleistung an. Nur die Teile die du bezahlt hast unterliegen der vollen Gewährleistung.
Schönes Beispiel.
Du hast ein neues Auto im April 2013 gekauft, im Januar 2015 hast du einen Motorschaden, dieser wird dir im Rahmen der Gewährleistung ersetzt, dann beginnt doch die Gewährleistung nicht wieder neu, sondern endet im April 2015.
Oder habe ich ein falsches Rechtsempfinden???
MfG Basti