Beiträge von Adler1002

    Zitat von Ofaf

    Seit zwei Jahren wird darüber in einschlägigen Foren diskutiert ob beim einlegen des Rückwärtsganges sich die Spiegel autom. absenken lassen.
    Bis dato immer nein!
    Und nun auf einmal ganz simpel, na klar.
    Watt denn nun ?


    Ich habe es seit ca. einem halben Jahr und es funktioniert einwandfrei. Ich habe auch viel gelesen das es nicht gehen soll. Habe aber nicht daran geglaubt. Denn bei vielen anderen VW Modellen geht es ja auch.
    SLP vom 2010 studiert und dann getestet.
    Man muss sich halt ab und an mal mit der Materie auseinander setzten, dann klappt es auch.
    Sascha1979 und ich, haben ca. 4 monate gebraucht bis es funktioniert hat.
    Einfach war es nicht, aber es geht und das ist das wichtigste.

    Das stimmt nicht. Ich habe die Spiegelabsenkung auch.


    Du brauchst nur einen Spiegelmoter mit Endung C, der hat auch einen andern anschluss Stecker nicht mehr 3 polig sondern 8 polig. 7 Pins werden benötigt. Die normalen Spiegelmotoren haben die Endung B.
    Diese dann am TSG anschließen, Codieren Spiegel anlernen und feritg.

    Zitat

    mein letztlich isses mir egal, ich schmeiß die Teile eh nich wieder raus Wink


    das ist die richtige Einstellung


    Gruß Christian :shock:

    Dies habe ich soeben noch im Netz gefunden


    Beim neuen Audi S6 wurden Standlicht und Tagfahrlicht in einer Leuchte mit LED-Technik
    realisiert. Dabei werden die LEDs im Standlicht-Modus gedimmt angesteuert und im Tag-
    fahrlicht-Modus mit voller Helligkeit. Die Dimmung erfolgt mittels Pulsweitenmodulation über
    das Steuergerät des S6, dieses gilt es zu simulieren falls man die Standlichtfunktion nutzen
    möchte.


    Dank E-Prüfzeichen ist eine Eintragung nicht erforderlich, es hat sich aber gezeigt das die
    Polizei da nicht so bewandert ist. Es ist also besser die Leuchte vom TÜV eintragen zu
    lassen, diese Eintragung geht dank Prüfzeichen problemlos vonstatten.


    Das gilt für alle Fahrzeuge wenn die Tagfahrleuchten korrekt montiert sind.
    Tagfahrleuchten müssen wie folgt montiert sein:
    - Mindestabstand vom Boden 25 cm wenn die Leuchten nur als TFL genutzt werden.
    - Mindestabstand vom Boden 35 cm wenn die Leuchten als TFL und Standlicht genutzt werde.
    - Maximalabstand vom Boden 150 cm.
    - Der Abstand zwischen den Leuchten muss mindestens 60 cm sein.
    - Der Abstand von der Fahrzeugaussenkante maximal 40 cm.



    Gruß Christian

    ich glaube, wenn du es anderst einbauen willst als vorgeschrieben. Benötigst du für die TFL eine Einzelabnahme beim TÜV. Ruf doch mal beim Swiss TS an und frag halt mal genau nach.


    Gruß Christian

    Servus GunnaFoo,


    hab mal was im Netz darüber gefunden.


    Zulassung nach EU und zusätzlich nach EDE R87


    EDE ist eigendlich ECE R87
    EU oder E ist das Prüfzeichen für z.B. Beleuchtungsgläser (früher die Wellenlinie)
    Die ECE-Richtlinie regelt die Anforderungen und die Vorgaben zur Platzierung der Leuchten. So muss das Tagfahrlicht mindestens 25 Zentimeter und höchstens 150 Zentimeter über dem Boden angebracht werden und sich beim Einschalten der Zündung automatisch aktivieren. Wird das Abblendlicht eingeschaltet, müssen die nachgerüsteten Leuchten automatisch ausgehen. Sie dürfen auch nicht zusammen mit dem Fernlicht oder den Nebelscheinwerfern leuchten.
    Beim Kauf ist darauf zu achten, dass die Tagfahrleuchten
    · das E-Prüfzeichen auf der Streuscheibe tragen
    · nach der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sind und
    · die Buchstabenkombination RL im Genehmigungszeichen auf der
    Abschlussscheibe tragen



    Gruß Christian