Beiträge von Torfdunn

    Ich habe mir vor ca. einem Jahr einen Touran bei einem Händler gekauft;
    allerdings kein Neuwagen, sondern ein Gebrauchter mit Kilometerstand bei
    ungefähr 120.000.
    In den ersten 10-12 Wochen lief der Wagen auch
    recht gut, bis ich eines Tages bemerkte, daß er nicht mehr richtig
    "anzieht", quasi daß ich Gas gegeben habe, aber doch irgendwie nicht vom
    Fleck weg kam. Ich war daraufhin in der Werkstatt, in der ich das Auto
    gekauft hatte, mit der Bitte diesem Problem mal hinterher zu gehen.
    Leider hat man keine Ursache finden können, die Fehlerauslesung
    gelöscht/zurückgesetzt.
    Der Fehler trat allerdings immer wieder
    erneut auf, sodaß der Wagen nun schon einige Male in der Werkstatt war.
    Anfangs wurde der Fehler immer zurückgesetzt mit der Bitte um weitere
    Beobachtung. Zuletzt wurde der Ladedrucksensor und anschließend auch der
    Magnetventilblock "auf Verdacht" getauscht. Die letzte Rechnung belieft
    sich auf über 700,- €. Die Werkstatt teilte mir dann mit, daß wenn der
    Fehler weiterhin besteht, der Turbolader getauscht werden muß. Dann
    würden ca. 1500,- bis 2000,- € auf mich zukommen.
    Meine Frage ist:
    Fällt so etwas in die Gewährleitung des Verkäufers? Wenn etwas "auf
    Verdacht" getauscht wird und der Fehler im Anschluss nicht behoben ist,
    muß ich die Rechnung dann trotzdem bezahlen?



    Eigentlich trat der
    Fehler schon kurz nach dem Kauf auf und wurde auch beim Händler in der
    Werkstatt bemängelt. Sollte der Händer/die Werkstatt diesen Fehler nicht
    auf eigene Unkosten beseitigen? Zumal man mir auch gar nicht zusichern
    kann, ob der Fehler definitiv behoben werden kann. Wie sollte ich mich
    in Zukunft verhalten?