Du hast das Auto vom Händler. Ist erstmal gut.
Zunächst wäre entscheidend, welche vertraglichen Regelung in dem Kaufvertrag getroffen wurden. Daneben kämen Ansprüche aus der Sachmängelhaftung in Betracht.
Dem Käufer steht innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Kaufsache bei Vorliegen eines Mangels zunächst ein Recht auf Nacherfüllung zu, das wahlweise aus Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Lieferung einer neuen Sache) besteht. Der Verkäufer kann jedoch die gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Beim Gebrauchtwagenkauf kann die obige Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
Ausgenommen von der Sachmangelhaftung sind Verschleißteile wie Bremse usw.
Solltest Du im ADAC sein, hast Du auf jeden Fall ein Beratungsgespräch bei einem Vetragsanwalt vom ADAC in Deiner Region frei.
Einfach mal via mail mit einem Online Anwalt auf dem ADAC Portal Kontakt aufnehmen.
Sich auf irgendwelche "hab da mal was gehört, ein Kumpel hat mal, usw. bringt nix, mach´s mit einem der Ahnung hat.
Er kann Dir sagen, ob Du Aussicht auf Reperatur, Gewährleistung hast.
Gruß Thomas