Unfall gehabt, was jetzt ?

  • Wenn Ihr Versicherungsdaten ausgetauscht habt, kannst Du den Rest getrost Deiner Versicherung überlassen; die regeln das schon, da es hier durchaus um viel Geld gehen kann - und keinerlei Auskünfte an die gegnerische Seite geben, das sollen deren und Deine Profis miteinander aushandeln, da darfst Du ruhig aussen vor bleiben.

  • Warum sollte sein Versicherer beim Verursacher Schäden geltend machen?

  • Wenn Ihr Versicherungsdaten ausgetauscht habt, kannst Du den Rest getrost Deiner Versicherung überlassen;

    Genau so ist es, schon in der Fahrschule lernt man:


    Wenn es hinten kracht, gibts vorne Geld.

    Touran. Das Auto. <3


    Level 1: Touran 1.9 TDI *08/2008. +03/2019 mit Motorschaden bei 186tkm :(
    Level 2: Touran 1.6 TDI *06/2019

  • Du brauchst nur das Kennzeichen des Verursachers und ggf. Zeugen. Und einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht. Lass den alles machen. ;)


    Ich war auch mal grün hinter den Ohren und habe bei meinem 2ten Totalschaden gut draufzahlen müssen. Und seit meinem 3ten unverschuldeten Totalschaden weiß ich, wer mich vertritt.


    Versicherer sind freundlich, sind vermeindlich hilfsbereit. Das sind aber diejenigen, die in erster Linie an ihr eigenes Säckerl denken. Also Obacht und lass alles einen guten Anwalt machen. Ansonsten zahlst Du selbst einen Teil.

  • Versicherer sind freundlich, sind vermeindlich hilfsbereit. Das sind aber diejenigen, die in erster Linie an ihr eigenes Säckerl denken. Also Obacht und lass alles einen guten Anwalt machen. Ansonsten zahlst Du selbst einen Teil.

    Solange die gegnerische Versicherung alles zahlt, ist die eigene Versicherung sehr hilfreich. Schwierig wird das nur, wenn beide bei der selben Versicherung sind. Dann sind Zeugen oder ein unabhängiger Gutachter sehr hilfreich...


    Du hast auf jeden Fall Anspruch darauf, dass das Auto wieder hergestellt wird, wie es vorher war, falls das noch möglich ist. Desweiteren gillt das Fahrzeug ja nicht mehr als Unfallfrei, das heißt da kommt noch ein Scheck, um das finanziell auszugleichen, und währen dein Auto repariert wird, hast du Anspruch auf einen Leihwagen, der von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss.

    Touran. Das Auto. <3


    Level 1: Touran 1.9 TDI *08/2008. +03/2019 mit Motorschaden bei 186tkm :(
    Level 2: Touran 1.6 TDI *06/2019

  • ..... Du hast auf jeden Fall Anspruch darauf, dass das Auto wieder hergestellt wird, wie es vorher war, falls das noch möglich ist. Richtig

    Desweiteren gillt das Fahrzeug ja nicht mehr als Unfallfrei, das heißt da kommt noch ein Scheck, um das finanziell auszugleichen Falsch,

    und währen dein Auto repariert wird, hast du Anspruch auf einen Leihwagen, der von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss.Teilweise richtig

    Erläuterung dazu:

    Der finanzielle Ausgleich wegen eines Unfallschadens hängt stark vom Alter des Wagens ab. Wenn der Wagen z.B. über 8 Jahre alt ist und viele KM hat, wird es keinen Ausgleich geben da das Fahrzeug ja durch die Instandsetzung (z.B. neuer Stoßfänger und Heckklappe) eine "Wertsteigerung" erfahren hat wenn Neuteile verbaut werden. Bei einer Instandsetzung der vorhandenen Teile sieht das wieder anders aus.


    Und.... Vorsicht beim Thema Leihwagen. Da kann man auch böse auf die Nase fallen und einen Eigenanteil bezahlen müssen. Das liegt z.B. daran dass man ja den eigenen Wagen in dieser Zeit schont. Das betrifft jetzt weniger den Gelegenheitsfahrer der nur zum Einkaufern / Arbeit fährt, aber es trifft jeden der z.B. als Vertreter den Kilometerfresser spielen muss.


    Wie alle schon sagten, nimm Dir einen guten Anwalt und lasse Dich beraten was für Dich in Deinem Fall am besten ist. Alleine kommst Du heutzutage damit leider nicht mehr klar.

  • Solange die gegnerische Versicherung alles zahlt, ist die eigene Versicherung sehr hilfreich. Schwierig wird das nur, wenn beide bei der selben Versicherung sind. Dann sind Zeugen oder ein unabhängiger Gutachter sehr hilfreich...

    [...]

    Woher weiß denn der Laie, was eine Versicherung alles zahlen muss?


    Und der Umstand "die selbe Versicherung" lässt sich vom Laien auch nicht beurteilen. Wer weiß denn schon, welche Kooperationen es zwischen Versicherern gibt? Die Allianz hält z.B. 51% der ADAC - Autoversicherung. Und das ist nicht die einzige Verstrickung.


    Versicherer haften dann "dem Grunde nach", wollen aber den Anspruch dann noch über dubiose Rechnungsprüfungen scheinbarer Fremddienstleister kürzen. Dabei haben sie den Dienstleistern den Rahmen für die Prüfung der Rechnungen selbst gesteckt! Und ganz davon ab: die Rechnung erhält der Versicherer nur um zu wissen, wie hoch der Schaden am Fahrzeug z.B. war. Sie richtet sich an den Auftraggeber, meist der Fzg.-Halter. Und nur der hat einen Anspruch auf Rechnungsprüfung und damit -kürzung! Und neben dem eigentlichen Sachschaden hat man weitere Ansprüche aus dem Schadenereignis. Ein guter RA weiß das und berät im Einzelfall analog den Gegebenheiten.


    Daher ist der einzig richtige Weg über den Anwalt. Und wenn der für die gegnerische Versicherung tätig sein sollte, muss er das offenlegen.

  • Etwas zu bedenken:

    Zugleich hast du als Geschädigter auch Sorge zu tragen, dass der Schadensumfang gering bleibt.


    Konkret: die gegnerische Versicherung zahlt den Schaden und die Begutachtung.

    Wenn du vorschnell, ohne Abstimmung n eigenen Gutachter anleierst und die Versicherung den 'nicht will' und selber nochmal einen beauftragt, wirst deinen selber zahlen.

    Jetzt mal unter der Prämisse 'ohne Rechtsstreit, und beide Gutachter begutachten das gleiche mit gleichen Ergebnis'.

  • ...

    Konkret: die gegnerische Versicherung zahlt den Schaden und die Begutachtung.

    Wenn du vorschnell, ohne Abstimmung n eigenen Gutachter anleierst und die Versicherung den 'nicht will' und selber nochmal einen beauftragt, wirst deinen selber zahlen.

    ...

    Das ist bei einem Haftpflichtschaden falsch. Der Geschädigte hat freie Gutachterwahl.

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