Nachrüst-AHK - Auslesen/Codieren wirklich nur durch VW-Werkstatt?

  • Hi.

    Mein Verkäufer hat mir eine starre AHK nachgerüstet; letztens hatte ich ein erstes Mal einen Anhänger dran und musste mich erst mal ärgern - PDC piepst wie wild, wenn der Rückwärtsgang eingelegt ist. :cursing: Das sollte doch eigentlich auscodiert sein...

    Jetzt die Frage: kann das Auscodieren tatsächlich nur durch eine VW-Werkstatt vorgenommen werden - oder darf/kann das auch eine freie Werkstatt vornehmen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht möglich sei...?

    Für Antworten bin ich dankbar.

    Schöne Grüße

  • Na klar darf das eine Freie machen, wenn sie das Equipment hat.


    Ich weiß jetzt nicht, wie viel du hier schon gelesen hast, aber vieles dreht sich um Codierung beim nachträglichen Einbau von Ausstattung.


    Wer selbst ein Diagnosegerät hat, kann das auch.

  • Da ist die Frage was für eine Elektrik für die AHK verbaut wurde.

    Mit Steuergerät oder ohne

    so wie User Troll das schon schrieb, hängt das von verbauten AHK Steuergerät ab. Das AHK Steuergerät gibt über Canbus die Information für das Einparkhilfe Steuergerät, ob ein Anhänger angesteckt ist. Entweder dein Steurgerät für Einparkhilfe ist nicht richtig Codiert, oder dein Kabelsatz / Anhängersteuergerät kann nicht über Canbus Kommunizieren.

  • Ob original der nachrüststeuergerät ist egal. Alle hängen am CAN.

    Außer es ist eine Bastellösung.


    Ist die PDC original?

    Da wäre es möglich, wenn sie nicht original, dass diese nicht im CAN hängt. Dann braucht diese eventuell das Rückfahrleuchten-Signal aus dem AHK Stg.

  • Meine AHK ist auch Nachgerüstet.

    Der E-Satz war zwuschen den rechten Rücklichtstecker und dem Rücklicht angeschlossen. Und diese wurde durch eine Werkstatt für AHK montiert. Duese war auch nicht duagnosefähig und hat mit Anhänger gepiept ohne Ende.

    Komischer E-Satz. Nur Rechts? wie kommt denn das Signal vom linken Blinker zum Anhänger?

    Ich halte für moderne Autos die Varianten ohne Steuergerät schlicht für pfusch.


    Das die überhaupt zulässig sind wundert mich, weil wie wird z.B. die Funktion der Blinker am Anhänger diagnostiziert und gemeldet?

    Das ist schließlich vorgeschrieben nach §54 StvZo. Die Variante mit getauschtem Blinkrelais wie in den 70er 80er 90ern wird wohl kaum noch funktionieren.

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