Felgen mit ABE

  • Scheinbar willst Du es nicht verstehen ;)

    Du hast eine ABE für ein bestimmts Alurad. D.h. die Felge ist geprüft und darf auf verschiedenen Fahrzeugen in verschiedenen Dimensionen / ET verwendet werden.

    Jetzt bekommst Du noch das Gutachten dazu in dem die entsprechenden Auflagen stehen die beim entsprechenden Fahrzeug anzuwenden sind. Und damit gehst Du zum TÜV und lässt Dir quasi schriftlich bestätigen was im Gutachten steht.

    So ist das halt nunmal in GoodOldGermany.

  • Könnte man meinen ja.Soweit habe ich es aber verstanden.Ich bin nur davon ausgegangen das man nicht zur Abnahme zum TÜV muss,wenn es keine Auflagen in dem Gutachten gibt.Ich bin davon ausgegangen man könnte das Gutachten einfach nur mit sich führen für Kontrollen und müsste es dann nicht vom TÜV abnehmen lassen und ein tragen lassen.

  • Wie wäre es wenn du mal das ganze Gutachten online stellst, sammt der kompletten ABE! Wobei wo ist jetzt dein Problem sind ja jetzt eingetragen!

  • Spielt doch keine Rolle im 1T1 hat es den 215/45 R17 nie gegeben den Cross gab es soweit ich weiß erst ab 1T2 und damit sind beim 1T1 die 215/45 R17 nie in der Fahrzeugeigenen ABE(coc) mit drin gewesen, ergo müssen sie eingetragen werden. außerdem stehen im Gutachten sehrwohl Auflagen drin

  • so wie es aussieht geht grade Gutachten und ABE durcheinander.

    Hast du ein Gutachten MUSST du mit diesem zum TÜV, abnehmen lassen und in den Papieren eintragen.

    Bei der ABE reicht es diese mitzuführen, wenn die Bedingungen stimmen. Sobald du z.B. ein Fahrwerk verbaut hast, oder auch nur ein anderes nicht serienmäßiges Lenkrad, verliert die ABE ihre Gültigkeit, da sie sich auf den Serienzustand des Fahrzeuges bezieht. Das heißt die Kombination aus ABE Felgen und z.B. ABE Spurplatten ist IMMER eintragungspflichtig.

  • Hi,


    wie ist das denn mit den Herstellerseitig verbauten "Sportfahrwerken"?


    Ich hab das Sondermodell Cup aus 2015 mit dem "Open Sky" Paket. Da ist auch ein Sportfahrwerk inklusive.

    Bedeutet das, Wenn in der ABE eine Felge ohne Beschränkungen/Bedingungen für den Touran (1T3) freigegeben ist, dass das für meinen nicht gilt, weil er das VW Sportfahrwerk verbaut hat?


    LG, Tiantato

  • Zu jeder ABE gibt es meist auch Gutachten und da steht das drin. Ob die Felgen auch bei Serien Sportfahrwerk zulässig sind.

  • ABE 50269 Gutachten 55059215

    Die ABE-Nr. 50269 erstreckt sich auf die Sonderräder 7Jx17H2, Typ V 70747, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55059215 (1. Ausfertigung) vom 11.09.2015 beschrieben.


    da oben steht nur die ABE, hier das passende Gutachten dazu, da stehen dann auch was du machen musst, oder nicht machen musst.

    https://www.felgenshop.de/gutachten/793691

    Diese Felgen mit ET49 kannst du so fahren und die komplette ABE ins Auto legen. Die Maße der Felge sind wie bei einer Originalfelge.

    Mit ET40 kannst du jetzt auch fahren , denn die sind ja eingetragen

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