19 Zoll auf Touran II - Bj. 2017

  • Habt ihr Langeweile? Ich bin schön arbeiten sogar Überschicht weil ein Kollege nicht Corona aber krank ist. Sowas gibt es tatsächlich auch noch.

    Was ist dann "Ich bin total durch"?

    Mein armer erster Touri


    Mein Highliner


    Es geht nichts über Bodenfreiheit :P


    wöllte Gott das mein Auto sauber ist, gäbe er Spüli ins Regenwasser 8)


    "Dein Auto raucht so stark, ist es kaputt?"


    "Nein die Software ist zu krass"

  • ... Tieferlegung 35/30 (Eibach mit orig. Dämpfern), Felgen DM04 8,5x19 5x112 ET45, Reifen 225/40/19, hinten 5mm Platten ...


    Was ist mit deinen Spurverbreiterungen passiert, hast du diese vorher selbständig wieder ausgebaut oder gab es Probleme und wurden vom Prüfer nicht eingetragen ?

  • das Gutachten der Platten reicht nur bis 18", darüber müsste irgendwas mit Festigkeitsprüfung gemacht werden, was das auch immer bedeutet. Waren deswegen bei der Prüfung nicht verbaut.

  • Das ist aber komisch mit den Platten. Meine 15er Platten von H&R auf dem BMW X3 sind bis 21 Zoll zugelassen.

    Von welchem Hersteller sind Deine Platten? Hast mal den Hersteller angeschrieben wegen einer Freigabe?

  • Ja, das war auch seine Antwort, die Teile sind auch etwas älter, vielleicht waren damals 18ner der absolute Wahnsinn :rolleyes::D.

  • Wenn es Markenplatten sind (z.B. H&R) dann hat sich die Nummer (ABE / ABG) nicht geändert. Ist alles beim alten geblieben. Eine Neuabnahme mit den entsprechenden Prüfungen würde den Hersteller viel Geld kosten.

    Beispiel: Auf meinem alten 3er Golf Variant waren hinten 20er Platten von H&R verbaut. Die waren fast so alt wie das Auto selbst. Die ABE / ABG musste ich mir neu besorgen da die alte nicht mehr vorhanden war. Die Platten hatten identische Nummern wie die von heute.

  • Ich habe noch 10 mm Spurplatten von H&R mit der Nummer 55571-10A (KBA 91412) liegen. Für meinen jetzigen Touran 5T wurden diese laut Gutachten jedoch nie getestet. Meine erste Anfrage beim TÜV zu den vorhandenen Platten für den 1T3 wurde mir negativ beantwortet >> kein Eintrag im Gutachten, keine Abnahme auf dem Fahrzeug ! Wenn ich jetzt auf der Seite von H&R passende Platten suche, finde ich z.B. die Artikelnummer B2055571B. In dem zugehörigen Gutachten taucht mein Fahrzeug auf und eine Eintragung wäre damit auch ohne Probleme möglich.

    Mein Frage nur, unterscheiden sich die Platten wirklich voneinander ? Ich werde wohl einmal den Kundenservice von H&R anschreiben. Vielleicht gibt es ja etwas offizielles von Seiten des Herstellers (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

  • Typische TÜV-Antwort: Steht nicht in den Papieren nehmen wir nicht ab.

    Wenn man es ganz genau nimmt, musst Du nichtmal Papiere dafür haben. Anhand der Nummern können sie in der Datenbank nachschauen ob passend oder nicht. Aber dann wäre es ja kein "schnell" verdientes Geld.

    Aber darum geht es hier ja nicht.

    Fahre nochmal zum TÜV, verlange freundlich nach einem Prüfing. der solche Abnahmen machen darf. Er wird dann in der Datenbank nachschauen und Dir sagen ob möglich oder nicht.

    Zumindest bei uns läuft das mit Freundlichkeit auf beiden Seiten so ab.

  • Ich hatte gleich einmal parallel eine Anfrage an den Kundenservice von H&R gestellt ...

    Die Aussage vom TÜV ist korrekt, die für den 1T3 passenden Spurverbreiterungen mit der Artikel-Nummer 55571-10A dürfen auf dem Touran 5T ab Baujahr nicht verwendet werden. Der Außendurchmesser hat sich von 150 auf 155 mm geändert und damit gibt es von Seiten des Herstellers auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wenn Spurverbreiterungen verbaut werden sollen, dann muss leider ein neuer Satz gekauft werden :(.

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit anderen Touran-Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!