Rückstrahler "dunkeln"

  • Moin Jungs,


    SuFu hat nichts ergeben. Falls es da schon was gibt, bitte ich um Vergebung und um Verlinkung des Threads.


    Hat schon mal jemand seine Strahler im Ansatz unten irgendwie "gedunkelt"? Also lasiert o.Ä.?
    Gibt es dort ggf. rechtliche Bedenken laut StVZO?


    Ich hätte meine gern etwas dunkler, vielleicht sogar ganz in schwarz, falls machbar.

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    Konzept: 1T2 R-Line NG


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  • Ist eine unzulässige Veränderung eines bauartgeprüften Bauteils, demnach offiziell laut StVZO verboten und mit einem Erlöschen der Betriebserlaubnis verbunden. Soweit zum Paragraphentext.


    Es ist vorgeschrieben, dass es einen Rückstrahler auf jeder Seite am Heck des Fahrzeugs geben muss. Soweit ich weiß, sind in den Cross-/Freestyle-Rückleuchten aber schon Reflektoren integriert, sodass die Reflektoren im Ansatz eigentlich gar nicht nötig wären. Viele Tuning-Plaste-Bomber-Stoßstangen haben ja auch keinen Reflektor mehr im Ansatz und sind zugelassen. Dementsprechend solltest du sie komplett schwarz machen dürfen. Mit dem Lasieren dürfte es sich ebenfalls so verhalten, da ja durch deine Serienrückleuchten weiterhin zwei unveränderte Reflektoren vorhanden sind. Aber das ist nur meine Meinung. Wie das die Leute von der Rennleitung und vom TÜV sehen, weiß ich nicht.

  • Genau, nur in den originalen Rückleuchten von 1T1 sind die Reflektoren integriert.

  • Richtig. Auf die wollte ich allerdings nicht wechseln.
    Mir gefallen meine Rücklichter schon ganz gut so. ;)


    Okay, dann werden sie wohl so bleiben. Man muss ja nichts herausfordern.

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  • Stimmt, das hatte ich falsch in Erinnerung. Hatte gedacht, dass die kleinen Kreise in den Reflektoren auch reflektieren (wie beim 1T1).


    Also wie gesagt: Offiziell ist das nicht so gesetzeskonform. Aber hier muss doch eigentlich fast jeder vor dem TÜV ein paar notwendige "Rückrüstungen" durchführen, oder? ;)

  • Aber hier muss doch eigentlich fast jeder vor dem TÜV ein paar notwendige "Rückrüstungen" durchführen, oder? ;)


    hmmmmmm ..... :mrgreen:


    ===========================


    Okay, gesetz den Fall, das darf man -> Wie würdet ihr das umsetzen?

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  • .......Also wie gesagt: Offiziell ist das nicht so gesetzeskonform. Aber hier muss doch eigentlich fast jeder vor dem TÜV ein paar notwendige "Rückrüstungen" durchführen, oder? ;).......


    :gruebel: Wie kommst Du denn da drauf? Sowas aber auch :mrgreen:


    Wie wäre es mit Scheinwerfertönungsfolie (Affiliate-Link) auf den Reflektoren? Die gibt es in verschiedenen Tönungsstärken und lässt sich im "Bedarfsfall" vor Ort RuckZuck wieder abziehen.


  • Also wie gesagt: Offiziell ist das nicht so gesetzeskonform. Aber hier muss doch eigentlich fast jeder vor dem TÜV ein paar notwendige "Rückrüstungen" durchführen, oder? ;)


    Nööö kein einziger, wir sind doch alles Gesetzestreue Bürger, also wie kommst auch nur auf sowas... 😊

    „Si vis pacem, para bellum“


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