Standheizung defekt

  • Hallo Gemeinde,


    vielleicht hatte eine von euch schon mal das Problem und kann mir eine Auskunft geben.
    Die Geschichte: Hab mit im September 2011 meine 05/2008er Touri gekauft, dieser hatte 60.000 km. Hab den abgeholt und mir nichts böses gedacht. Als es nun so bitter kalt wurde wollte ich mir den Genuss der Standheitung gönnen. Pustekuchen. Funktioniert nicht. Hab dann den Fehlerspeicher auslesen lassen: Keine Flammbildung / wiederholte Flammunterbrechung / Heizgerät verriegelt. Der Servicemitarbeiter beim ansässigen VW-Händler meinte, im besten Fall die Glühkerze im schlechtesten Fall der Brenner hinüber.
    Da ich eine Gebrauchtwagengarantie habe (ist ja gesetzlich vorgeschrieben), habe ich mich beim Käufer (VW Autohaus ca. 200 km entfernt) gemeldet. Dieser meinte nur, eine Standheizung sein nicht in der Garantie und ich müsste eine Reparatur selber zahlen.


    So, nun frag ich euch, ist dies wirklich so. Hat der Veräufer keine Sachmangelhaftung? Schließlich wurde mir die Standheizung nicht vorgeführt das Sie funktioniert. Und das ich Sie im Sommer teste ist ja wohl auch Schmarrn.


    Weiß jetzt auch nicht ob ich weitere rechtlich Schritte einschlagen soll.


    Vielleicht hatte ja jemand von euch schon das Problem mit der Gebrauchtwagengarantie.


    Greetz

  • Was steht den in den Garantiebedingungen?
    Meiner hatte gerade das selbe Problem, hab ihn heute aus der Werkstatt geholt. Wäre ne Rechnung von 1100€ gewesen.


    Hab meinen aber erst vor gut 2 Wochen bekommen und hab ich gleich am 2. Tag darüber beschwert und somit wurden sämtliche Kosten übernommen.

  • nein!! Ganz großer Unfug !


    Ich habe meinen Tour in 11/2011 gekauft, Standheizung ebenfalls ohne Funktion. VW Werstatt in der Nähe >> "Standheizung ist kaputt, muss neue" >> Die VW Werkstatt in meiner Nähe hat mit dem Verkäufer Autohaus (VW - 150km weg) telefoniert. Der Verkäufer wollte es selbst reparieren. Also hab ich mein Auto hin gebracht, Standheizung wurde repariert. Hab sogar ein Leihwagen bekommen. Alles kostenlos (okay.. 0,5l Öl mussten sie im Motor nachfüllen. Hat 10€ oder gekostet :p )


    Also lief auf jedenfall auf Sachmängelhaftung. Und 09/11 bis jetzt sind noch keine 6 Monate, ausserdem hast du es ja in der Zeit bemängelt.


    edit: also in den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass die Standheizung bei verkauf funktioniert hat.. Dazu braucht er z.b. ein video, wo er das vorführt (ist ja aber absurd.. macht ja keiner)

  • Also bin ich rechtlich im Vorteil, da ich ja innerhalb von 6 Monaten reklamiert habe!?


    Hmm, ein Video gibt es sicher nicht wo er mir die Funktion gezeigt hat.


    Er beruft sich halt darauf, das die Garantie die Standheizung nicht abdeckt. Aber so wie ich das sehe, gibt der Verkäufer mir eine Garantie, das alles funktioniert. Er sichert sich mit einer externen Gesellschaft ab, damit er im Fall der Fälle nix zahlen muss, sonder diese Versicherung dies abdeckt. ISt also seon Problem, wen er eine Versicherung gewählt hat, die dies nicht abdeckt.


    Lieg ich da richtig!?

  • Du müsst unterscheiden. Garantie ist freiwillig. Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der VK nachweisen, dass der Fehler nicht beim Verkauf vorlag....wird er nicht können und daher muss er kostenlos nachbessern.

  • Der VK sagte zu mir, das die Standheizung vorm Verkauf von der Werkstatt gecheckt wurde.
    Mir wurde es aber beim Verkauf nicht vorgeführt.

  • hmm tja dann will er sicherlich keine Kosten tragen aber haben die ein Protokoll das belegt das die getestet wurde und was getestet wurde? ich glaube nich.
    Am besten nochmal Nachfragen und dann ADAC Rechtschutz oder was immer du hast.

  • naja.. er soll doch das ganze mal beweisen, dass die funktioniert hat.. kann ja nich sein, dass der da so rum macht.. was fürn Würstchen.. find ich echt frech..


    also in den ersten 6 monaten muss er nachweisen, dass das ding beim kauf funtkionierte.. das kann er halt i.d.r. nicht.. und dass die das geprüft haben glaube ich kaum (im september wars ja auch noch recht warm)


    achso: seine garantie hat damit nix zu tun !

  • Das versuchen Händler echt immer gerne...hatte den Fall auch erst eben mit einem defekten Schloss. Der Spass hätte mich 550 Euro kosten sollen.Zum Glück war ich nicht in Vorleistung getreten.


    Von daher mach deinem Händler klar, dass du nicht die Garantie sondern auf die Gewährleistung bestehst, setze ihm dazu gleich eine Frist. In der Regel reichen 14 Tage aus.

  • Hab beim ADAC angerufen, die haben mich an die Schiedstelle verwiesen. Hab dort schon angerufen, das Autohaus ist Mitglied der Innung.
    Jetzt werd ich denen mal den Fall übergeben und wenn da nichts zufriedenstellendes raus kommt, dann gehts ab zum Anwalt.

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