TFL mal anders

  • Danke, aber was mich in der Richtlinie stört ist folgendes:


    Ausrichtung:
    "Nach vorne sowie in der Längsrichtung an der
    Vorderseite des Fahrzeugs."


    Ich werde mal nen Tuner aufsuchen und mich da erkundigen.
    Irgendwie muss es ja gehen, da Audi ja auch keine "feste" Form hat.
    Dei sind mal geschwungen (A4), mal gerade(S6), oder wie beim A3 im "Knick"

  • ich glaube, wenn du es anderst einbauen willst als vorgeschrieben. Benötigst du für die TFL eine Einzelabnahme beim TÜV. Ruf doch mal beim Swiss TS an und frag halt mal genau nach.


    Gruß Christian

  • Zitat von skanX


    ...und letztlich geht doch auch in den Audis die das standardmäßig verbaut haben auch bei Fernlicht das TFL nicht aus, oder? :noidea:


    Aber bei Audi laufen sie doch gedimmt als Standlicht weiter oder haben sie da noch volle Leistung?

  • naja, das tun sie ja mit den car3style Steuergeräten auch, aber da steht ja explizit, dass sie nicht in Verbindung funktionieren dürfen... :noidea:

  • Die LEDayline von Hella dürfen auch gedimmt als Standlicht betrieben werden.
    Man muß halt das org. Standlicht stilllegen.


    Ok den Gesetzestext habe ich nun auch nicht dafür :oops:

  • Dies habe ich soeben noch im Netz gefunden


    Beim neuen Audi S6 wurden Standlicht und Tagfahrlicht in einer Leuchte mit LED-Technik
    realisiert. Dabei werden die LEDs im Standlicht-Modus gedimmt angesteuert und im Tag-
    fahrlicht-Modus mit voller Helligkeit. Die Dimmung erfolgt mittels Pulsweitenmodulation über
    das Steuergerät des S6, dieses gilt es zu simulieren falls man die Standlichtfunktion nutzen
    möchte.


    Dank E-Prüfzeichen ist eine Eintragung nicht erforderlich, es hat sich aber gezeigt das die
    Polizei da nicht so bewandert ist. Es ist also besser die Leuchte vom TÜV eintragen zu
    lassen, diese Eintragung geht dank Prüfzeichen problemlos vonstatten.


    Das gilt für alle Fahrzeuge wenn die Tagfahrleuchten korrekt montiert sind.
    Tagfahrleuchten müssen wie folgt montiert sein:
    - Mindestabstand vom Boden 25 cm wenn die Leuchten nur als TFL genutzt werden.
    - Mindestabstand vom Boden 35 cm wenn die Leuchten als TFL und Standlicht genutzt werde.
    - Maximalabstand vom Boden 150 cm.
    - Der Abstand zwischen den Leuchten muss mindestens 60 cm sein.
    - Der Abstand von der Fahrzeugaussenkante maximal 40 cm.



    Gruß Christian

  • Zitat von skanX

    ...das is mir neu und mit den vielfach verbauten Steuergeräten von car4style afaik auch nicht gegeben... :gruebel:
    ...und letztlich geht doch auch in den Audis die das standardmäßig verbaut haben auch bei Fernlicht das TFL nicht aus, oder? :noidea:



    ich denke mal der Unterschied liegt darin, daß die TFL bei Audi serienmäßig verbaut sind. Daher dürfen die wohl gedimmt weiter leuchten, während die nachgerüsteten ausgehen müssen.

  • Nein auch die nachgerüsteten dürfen abgedimmt weiter leuchten Nutzt man sie als Standlicht müßen die originalen Standlicht Birnen entfernt werden!!!
    Man kann die TFL dann aber noch als Begrenzungsleuchten nutzen. in diesem Fall können die Standlichtbirnen drin bleiben!!!!

  • hm, da oben steht was von abschalten, nicht gedimmt...
    mein letztlich isses mir egal, ich schmeiß die Teile eh nich wieder raus ;)

  • Zitat

    mein letztlich isses mir egal, ich schmeiß die Teile eh nich wieder raus Wink


    das ist die richtige Einstellung


    Gruß Christian :shock:

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