Standlichter auscodieren nach S6 Tagf. wie???

  • Dany, richtig so muss es bei Nachrüst-TFL sein. Die müssen leider bei Abblendlicht kommplett aus sein. Die S6 Tagfahrleuchten nutzen da eine Gesetzeslücke, da es VW/AUDI/SKODA/SEAT Originalteile sind, darf man die gedimmt fahren, wie bei Audi.

  • @Pixel und Oli, danke das ihr euch sorgen macht um mich, aber ich nehme nichts.


    Bei der Montage der S6 Tagfahrleuchten sind die Richtlinien 76/756/EWG: StVZO §51 für Begrenzungslicht und ECE-R48: StVZO §49a für Tagfahrlicht zu beachten.



    Es ist zulässig, an einer Fahrzeugfront bis zu 4 Begrenzungsleuchten (Standlichter) zu betreiben, Offiziel heißt es dazu(Auszug aus der StVZO $51) Kraftfahrzeuge... müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüßtet sein .....


    zulässig sind 2 zusätliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Die zwei zu den S6 Leuchten zusätlichen Begrenzungsleuchten können (nicht müssen) somit die orginalen STandlichter der Hauptscheinwerfer sein.



    Oli und Pixel, ihr beiden süßen, es kann sein das ich da was falsch verstanden habe an der StVZO. Kein Grund so zu reden oder ? seid schon 2 coole jungs ne

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