erlaubte Reifengröße

  • :evil: Hmm, zum heutigen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinígung Teil I) ist immer eine EWG-Bescheinigung dabei und dort stehen alle Rad/Reifen Kombinationen,
    die das jeweilige Fahrzeug fahren darf und brauchen nicht gesondert Eingetragen werden.
    Werden andere Rad/Reifen Kombinationen gefahren, die nicht aufgeführt sind, muss man diese auch Eintragen lassen, sonst erlischt die ABE des Fahrzeuges.
    :evil: Es nützt nichts, wenn man(n) eine ABE oder ein Gutachten bei einer Verkehrskontrolle vorzeigt und meint - man(n) darf die Rad/Reifen Kombinationen ja fahren.


    Boergy

  • Boergy: das weiß ich ein bissel anders. Wenn ich eine Rad/Reifenkombi mit Abe für mein Fahrzeug kaufe und fahre, muß ich nichts eintragen oder beim Tüv vorführen. Nur wenn ich etwas ohne Abe draufmache, egal ob Reifen oder Felge, dann muß ich zum vorführen zum Tüv.

  • Zitat von Spaceman898

    Boergy: das weiß ich ein bissel anders. Wenn ich eine Rad/Reifenkombi mit Abe für mein Fahrzeug kaufe und fahre, muß ich nichts eintragen oder beim Tüv vorführen. Nur wenn ich etwas ohne Abe draufmache, egal ob Reifen oder Felge, dann muß ich zum vorführen zum Tüv.



    :evil: Nichts für ungut, ich will mich hier mit niemandem Steiten, aber schau mal genau in Deine ABE oder Gutachten, die is mit Auflagen verbunden und muss von einem TÜVer geprüft und abgenommen werden. Es sei den, Du fährst eine Rad/Reifen Kombi z.B. 7x17 ET47 mit 225/45 die schon im Fzg.-Schein steht. Ändert sich aber die ET auf 40 oder die Reifengröße auf 235 musst Du zur Abnahme.
    Eine EG-Typen Genehmigung die es für Heckspoiler, Auspuffanlagen und dergleichen gibt, brauch nicht abgenommen werden.
    Und ich hab noch keine Rad/Reifen Kombi mit EG-Typen Genehmigung gesehen.


    Boergy

  • Boergy: Ne quatsch ich will doch auch nicht streiten, aber ich habe es beim letzten Passi gehabt, habe mir eine 16 Zoll Radreifenkombi geholt, die nicht im Fahrzeugschein stand, aber ich durfte die laut Verkäufer mit der ABE fahren. Wenn ich unrecht haben sollte, dann muß ich das an meinem Reifenhändler weiterleiten, denn das war die Info die er mir gab.... :gruebel:

  • Zitat von Boergy

    :evil: Hmm, zum heutigen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinígung Teil I) ist immer eine EWG-Bescheinigung dabei und dort stehen alle Rad/Reifen Kombinationen,
    die das jeweilige Fahrzeug fahren darf und brauchen nicht gesondert Eingetragen werden.
    Werden andere Rad/Reifen Kombinationen gefahren, die nicht aufgeführt sind, muss man diese auch Eintragen lassen, sonst erlischt die ABE des Fahrzeuges.
    :evil: Es nützt nichts, wenn man(n) eine ABE oder ein Gutachten bei einer Verkehrskontrolle vorzeigt und meint - man(n) darf die Rad/Reifen Kombinationen ja fahren.


    Boergy


    ich hab meinen touri beim händler umrüsten lassen, und nur eine eintragung für die federn bekommen. und für die felgen die ABE.


    glaube zwar auch das man in verbindung von felgen UND federn sicher beides eintragen muss, aber mein händler hat es so gemacht und wenn die mich stoppen, schicke ich sie zu VW

  • ...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Storm ;)


    Feder allein mit ABE kein Problem
    Rad/Reifen Kombi mit ABE auch kein Problem
    beides zusammen nur mit ABE oder Eintragung nur einer der beiden Sachen sollte Probleme geben, da bei der Abnahme bzw erstellung der ABE davon ausgegangen wird, dass nur genau die in der ABE aufgeführten Teile geändert werden
    und genau so stehts auch in den ABEs drin, deswegen muss man(n) halt Fahrwerk + Felgen _immer_ vom TüV/Dekra whatever abnehmen und eintragen lassen...

  • sehr richtig, genau das selbe habe ich ja auch ca. 4 beiträge vorher schon geschrieben.....

  • ...dann hab ich das wohl iwie anders verstanden... :oops:

  • richtig


    wenn du alles serie hast und NUR alus mit ABE hast, dann brauchst nicht zum tüv. sonst immer. ist doch bei auspuffanlagen das selbe, hab auch auspuffanlagen mit ABE gefahren, aber sobald was anderes am fahrzeug mitverändert wird, erlsicht die ABE. ist immer so.

  • das ist ein leidiges Problem bei der neuen Zulassungsbescheinigung. Am einfachsten ist es wenn man zum Straßenverkehrsamt fährt und sich da den Wisch geben läßt, welche Reifen man fahren darf.

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