Hmm, zum heutigen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinígung Teil I) ist immer eine EWG-Bescheinigung dabei und dort stehen alle Rad/Reifen Kombinationen,
die das jeweilige Fahrzeug fahren darf und brauchen nicht gesondert Eingetragen werden.
Werden andere Rad/Reifen Kombinationen gefahren, die nicht aufgeführt sind, muss man diese auch Eintragen lassen, sonst erlischt die ABE des Fahrzeuges.
Es nützt nichts, wenn man(n) eine ABE oder ein Gutachten bei einer Verkehrskontrolle vorzeigt und meint - man(n) darf die Rad/Reifen Kombinationen ja fahren.
Boergy