8,5x19 ET45 mit 235/35/19

  • ... der hat aber keine 8,5 x 19 sondern 8 x 19 drauf ... ein Unterschied von 1,27 cm in der Breite.

  • Deswegen ändert sich die Breite der Lauffläche aber auch nicht, oder?


    Wenn man mal zum Beispiel einen 235/35-19 auf einer 8x19 Et35 und einer 8,5x19 Et35 vergleicht dann schaut die 8,5er ein viertel Zoll weiter nach innen und ein viertel Zoll weiter nach außen.
    Der Reifen bleibt vom Fahrzeug aus gesehen genau an der gleichen Stelle, das Einzige was sich ändert ist die Flanke des Reifens, die zieht es bei der 8,5er etwas weiter auseinander.
    Nicht aber die Lauffläche des Reifens, und die ist ja entscheiden für die Eintragung, denn die muß abgedeckt sein.
    Und da du je sowieso Et45 willst sollte es ja noch eher funktionieren.
    Alles ungefähr verstanden?


    Gruß
    Thorsten

  • Aber bei so einer Aktion wie auf den letzten Foto müssen Begrenzer rein .Ansonsten schleift es bei jeder Bodenwellen ordentlich am Kotflügel bzw. Reifen.

  • Schon klar, wegen der Tieferlegung.
    Es ging ja hier nur mal um die Reifenabdeckung.


    Gruß
    Thorsten

  • @reinerkeller
    Ich an Deiner Stelle würde mich bei dieser Größe nicht auf das verlassen was andere
    Dir aus Ihren Erfahrungen mitteilen. Denn bei Eintragungen im Grenzbereich, und da
    bewegst Du Dich mit diesen Felgen nunmal, kommt es sehr darauf an welchen TÜV-Prüfer Du bekommst.
    Nicht selten wird hier oder auch im Langzeittest-Forum von verweigerten Eintragungen
    berichtet, wo andere von uns nur den Kopf schütteln können, in Anbetracht dessen,
    was bei uns montiert und eingetragen ist! Wenn einer von uns hier 8,5x19 mit ET30 ohne
    Umbauten eingetragen hat, was ich persönlich auch anzweifeln möchte, macht Dein
    TÜV-Prüfer vielleicht schon bei 8x19 ET35 dicht! Und es gab schon ganz andere Fälle!
    Besorg Dir das Gutachten und lese Dir die Auflagen durch. Es wird definitiv darin
    stehen das eine Nachweispflicht zu erbringen ist, das der Tacho mit den Rädern noch
    innerhalb der erlaubten Toleranzen ist. Gegebenenfalls muß eine Tachoangleichung gemacht werden.
    Desweiteren wird darin stehen, das unter umständen für ausreichend Radabdeckung zu
    sorgen ist. Ob überhaupt und wenn wie, liegt aber alles im Ermessen des Prüfers.
    Und leider sind die Auflage-Formulierungen von Hersteller zu Hersteller anders und
    manchmal sehr dehnbar. Aber nicht jeder Prüfer lässt sich auf eine "gedehnte" Interpretation ein.
    Bei 18 Zoll fängt bei 8,5 mit ET40 und 225er schon der Bereich an wo es sehr auf das
    Goodwill des Prüfers ankommt um ohne Karosseriearbeiten durch zu kommen.
    Du hast zwar ET45, jedoch 235er-Reifen und 19Zoll.
    Versuch am besten in Erfahrung zu bringen wo und bei welchem TÜV-Prüfer bereits
    ähnliches problemlos eingetragen wurde und nehme werde samt Gutachten
    bei dem Prüfer vorher schon einmal vorstellig. Vielleicht verschafft Dir das die
    notwendige Klarheit.

  • Gibts auch Bilder schräg seitlich bzw. seitlich vorne/hinten, damit man mal sehen kann wie die Radabdeckung ist. Wäre super!


    houseworxx

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit anderen Touran-Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!