leistungssteigerung

  • Du hast geschrieben das die Kosten zwischen 400,-- u. 800,-- Doppelmark liegen. So steht das auch auf der Internetseite der Tuning Firma. Wieviel genau hast Du aber jetzt bezahlt oder hattest Du einen Sondertarif da man sich kannte?
    Und lass uns doch bitte wissen wenn Du auf dem Prüfstand warst, wieviel PS Dein Touran jetzt dann tatsächlich hat.


    Grüßle
    Helge

  • Hi Helge,


    ja ich habe 350€ gezahlt. Klar ist das ein sonder Tarif. Wenn man sich kennt dann bekommt man immer einen guten Preis. Der Tuner meinte auch den 1,9lTDI zu tunen ist kein Problem, das sich die Software ja schon bewährt hat und immer weiter optimiert wurde und würd. Der Freund über den ich zum Tuner kam, hatte einen Bora 1,9lTDI mit glaub ich 131 PS und nach der Chip Kur waren es knapp 170PS. Das Ding ging wie Sau. Als er ihn verkauft hat hatte er schon mit dem Chip 140TKM gefahren ohne Probleme. Deshalb habe ich mich auch für den Tuner entschieden, natürlich auch der Preis :P .


    Wenn ich auf dem Prüfstand war melde ich mich wieder. Die haben nämlich zurzeit bis Ende Mai eine sonder Aktion, das ganze kostet wohl nur 65€ + Märchen. Und machen lasse ich das hier Viktor Günter :lol:


    Gruß Stefan

  • Hallo Stefan,


    erstmal Danke für die umfassende Information.


    Ein paar Fragen hätte ich aber noch. :wink:


    1.) Wie verhält es sich mit dem TÜV? Muß ich nach dem Chiptuning evtl. beim TÜV vorstellig werden?


    2.) Muß ich das Tuning der Versicherung melden?


    3.) Muß man evtl. den KFZ Schein / Brief umschreiben lassen.


    4.) Hast das Chiptuning Auswirkungen auf die Werksgarantie?


    Ich weiß , das sind jetzt wieder viele Fragen.... :lol:


    Grüßle
    Helge

  • Also Helge,


    zu 1) Ich weiss es nicht genau aber ich meine schon!!


    zu 2) Ja musst du!


    zu3) es muss eingetragen werden.


    zu 4) Keine Werksgarantie mehr! Dafür aber über den Tuner!


    Gruß Stefan

  • Hi Stefan,


    auch jetzt nochmal Danke dür die schnelle Antwort auf meine vielen Fragen. 8)


    Okay - jetzt bin ich wirklich umfassend informiert. Hört sich nicht schlecht an und scheint wohl auch nicht allzu kompliziert zu sein. Jetzt bin ich mal noch gespannt was der Leistungsprüfstand ergibt.
    Kann mir aber schon gut vorstellen das es bei mir dann vielleicht auch in die Richtung geht. Ausserdem wollte ich schon immer mal gerne einen Ausflug nach Neuwied machen.......... :)


    Grüßle
    Helge

  • zu 4. wenn ich es aber bei einem vw-fachmann machen lass, hab ich doch noch garantie, oder?! :oops:

  • Jein!!! Die Sache ist doch wohl die das du eine Veränderung am Fahrzeug vor nimmst die nicht dem normalen Werkgarantie beinhalten sind. Deshalb könnte es sein das du eine Zusatz Garantie abschliessen müsstest.


    Aber das weiss ich leider nicht.


    Gruß Stefan

  • Wer sich auf das Thema Tuning einlässt sollte sich genaustens informieren!!!


    Bei der hier genannten Firma reicht ein Blick auf die Gewährleistungs-
    bestimmungen und bei jedem der sich ein wenig auskennt, gehen alle
    Alarmglocken an!


    Ob die Wahl des Tuners wirklich gut war, erkennt man erst wenn man 75000 Km
    problemlos hinter sich gebracht hat oder wenn Probleme auftreten. Demjenigen,
    der einen Motorschaden hat und dessen Motor durch einen Tuner mit solchen
    Garantiebestimmungen bearbeitet wurde, wünsche
    viel Glück!


    GEWÄHRLESITUNG der Firma Schmitt-Tuning GmbH
    Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss der Firma Schmitt etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Firma Schmitt frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe des Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit dem die Ware geliefert wurde, an die Firma Schmitt in der Originalverpackung zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt die Firma Schmitt einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen, bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma Schmitt über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Firma Schmitt nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungspflicht ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der Firma Schmitt von € 60,- oder gegen Nachweis ein sich ergebener angemessener höherer Betrag (z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, die dieser Firma Schmitt in Rechnung stellt) als vereinbart. Grund hierfür ist der bei der Firma Schmitt entsehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von der Firma Schmitt gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die Firma Schmitt zu verweisen. Die Kaufleute betreffende Untersuchungs- und Rügepflichten der §§377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die Firma Schmitt die auf den reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die Firma Schmitt schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.