Alufelgen Eintragung/Einzelabnahme

  • 2.0 TDI mit DSG hat an der VA i.d.R. eine zul. Achslast von 1190kg->595 kg pro Rad. Steht in Feld 7.1 vom Fahrzeugschein. Ist der Wert bei dir kleiner als 1160, alles schick. Ist der größer, nichts mit Eintragung.
    ->595 kg pro Rad.

  • 2.0 TDI mit DSG hat an der VA i.d.R. eine zul. Achslast von 1190kg->595 kg pro Rad. Steht in Feld 7.1 vom Fahrzeugschein. Ist der Wert bei dir kleiner als 1160, alles schick. Ist der größer, nichts mit Eintragung.
    ->595 kg pro Rad.

    Bist du dir da zu 100% sicher oder gehst du davon aus? Schon Erfahrungen gesammelt?
    Der TÜV sagt das ihn nur das Gesamtgewicht unter f.1 interessiert. Da steht bei 2220 kg. Ein Rad hat 580. 4x580kg ist 2320kg. Somit habe ich die Aussage eunes Fachmanns und die Vermutung eines Forums.
    Worauf würdest du dich verlassen?

  • Sorry, aber wenn man hier nicht auf erfahrene Leute hören will, die das teilweise selbst schon durch haben oder sogar entsprechende Händler sind..................
    Was der TÜV Dir erzählt ist einfach nur Schwachsinn. Hast Du mit einem Prüfer gesprochen oder mit einem Ing. der die Abnahme machen soll? Eigentlich aber egal. Wenn er sich an die Richtlinien / Vorgaben hält, wird das nie und nimmer legal eingetragen. Und falls etwas passieren sollte.... haftbar machen kannst Du den TÜV dafür nicht. Das spielt auch bei einer evtl. Kontrolle keine Rolle ob es eingetragen ist oder nicht. Der nächste Prüfer hält sich an die Spielregeln und der Wagen wird stillgelegt. So einfach ist das heutzutage. Der Ermessensspielraum der Prüfer wird immer kleiner.


    Kannst ja nach dem TÜV mal die Kopie von der "legalen" Abnahme hier einstellen.

  • Vielleicht gelten in Oberbayern beim TÜV Süd andere Gesetze und die können die Physik überlisten, dass sich die Radlast exakt gleich auf die 4 Räder verteilt :D
    Jegliche Ingenieure im Motorsport würden sich die Finger nach einem so perfekt ausbalancierten Fahrzeug lecken :D

  • TÜV hin TÜV her
    Wenn er mit der Familie unterwegs ist und es passiert was ist das Gejammer riesengroß
    Dann steht er beim TÜV falls er es noch kann
    Erst fragen nach Erfahrungen und dann doch alles besser wissen wenn jemand was fachliches sagt

  • Es ist doch ganz einfach, eingetragen (egal von wem) heisst nicht gleich legal.
    Ich habe schon Reifenkombis gesehen, die: Kollega, alles eingetragen und bei
    der nächsten Kontrolle fuhr der Wagen auf dem Hänger weiter, zur nächsten
    Prüfstelle, die den Vorwurf der Polizei nachprüfte und puff war die Eintragung weg.

    „Si vis pacem, para bellum“


  • Sag ich doch.
    Ich bin gespannt ob wir ein Bild der Eintragung zu sehen bekommen.

  • Das mit den eintragungen gibt es ja in allen Richtungen, wenn ich manche Tüv prüfer und sogar Ing. sehe die sogut wie 0 Ahnung haben und sich dazu noch so wichtig nehmen. Da gibt es Prüfer die tragen dir keine 8x18 Et45 ein und wenn die eine 8,5x19 ET45 sehen bekommen die einen Schreikrampf. Und beim nächsten Tüv bekommste ne ET35 eingetragen ohne mit der Wimper zu zucken. Und genauso verhält es sich auch mit der Traglast. Das sind teilweise nur bekloppte unterwegs.

  • Na da bin ich gespannt, was bei raus kommt. Aber Achslast ist und bleibt Achslast. da ist das Gesamtgewicht egal.
    Warum Prüft z.b. die Polizei LKW und prüft die Achslast. Wenn der LKW bei einer Achse überladen ist, muss der Fahrer seine Fracht auch verlagern. Auch wenn das Gesamtgewicht nicht überschritten wurde.


    Aber versuche einen Türken was zu erklären. Wenn man selber kein Türke ist glaubt er einem nicht.

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