Volkswagen Anschlussgarantie

  • Hallo liebes Forum.


    Wie wahrscheinlich auch einige andere User hier, habe ich beim Kauf meines Jahreswagen eine Anschlussgarantie mit erworben (bzw. mit dazu geschenkt bekommen). In meinem Fall sind das 3 Jahre bzw. 100.000 km.


    Im offiziellen Volkswagen Schreiben zu der Garantie steht unter Leistungsvorrausetzungen:
    "Voraussetzung für eine Leistung aus dieser Anschlussgarantie ist, dass während der Laufzeit der Anschlussgarantie alle Serviceintervallarbeiten nach den Vorgaben der Volkswagen AG durchgeführt werden. Andernfalls wird der Garantiegeber von seinen Verpflichtungen nach dieser Anschlussgarantie befreit. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Verstoß gegen die Obliegenheit zur Durchführung der Serviceintervallarbeiten den Garantiefall nicht verursacht hat."


    Heißt für mich, dass man die Intervalle und andere Verschleißreparaturen (Reifen ersetzen, Bremsen erneuern) nicht zwingend in einer VW oder VW Partnerwerkstatt machen lassen muss, sondern dass auch die freie Werkstatt, zu der man seit Jahren geht, ebenfalls die Intervalle durchführen kann, so lange sie "nach den Vorgaben der Volkswagen AG durchgeführt werden". Das sollte auf der Rechnung der Werkstatt dann optimalerweise auch drauf stehen, denke ich.
    Damit sollte doch die Anschlussgarantie auch erhalten sein und wenn man dann einen echten Garantiemangel hat, auch greifen.


    Normale Reparaturen, wie Bremsentausch, Reifen oder andere Verschleißteile darf man glaube ich eh da machen lassen, wo man möchte und muss dies nicht zwingend bei VW machen lassen, oder?


    Eigentlich ist es klar wie Kloßbrühe, nur da ich jetzt schon verschiedene Meinungen zu dem Thema gehört habe, wollte ich euch auch nochmal dazu befragen und eure Erfahrungen damit hören bzw. lesen.
    Vielen Dank. ^^

  • Gibt es gerade eine ganz große Werbekampagne von einer Werkstattkette mit den drei Buchstaben. Also kannst auf dir sicher sein, dass auch Du richtig liegst. ^^

  • Was die Garantie - also die dir vertraglich zugesicherten Leistungen bei Einhaltung der Auflagen - betrifft, wirst du dir freie Werkstätten suchen dürfen.


    Unterschiede könnten aber nachher dennoch gemacht werden, wenn es um eventuelle Kulanz geht.

    Die Ex-Tourans...
    Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist...
    ...es ist nur schwer für die anderen.
    Wenn du dumm bist, ist es genauso!

  • Ich bin zum Service immer zum freundlichen gegangen,aber habe das Material ( Öl usw) immer mit hin gegeben.
    Da es ja nicht nur um Garantie geht, sondern auch im Anschluss um eine eventuelle Kulanz die man ja bekommen möchte.
    Das ist aber eine freiwillige Leistung des Herstellers und die kann er schon ablehnen wenn du nur einmal wo anders warst.


    Unser Aussendienstler vom Hersteller wo ich Arbeite hat mal zu mir gesagt, warum sollen wir dem Kunden das bezahlen wenn er bis jetzt das ganze Geld was wir hätten verdienen können wo anders hin geschafft hat

  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Dann gilt es ja eigentlich nur abzuwägen, ob man das RIsiko eines Kulanzverzichtes seitens VW eingeht oder nicht.


    Wichtig ist allerdings die Info, dass man auch bei VW sein Öl etc. selber mitbringen kann. Das war mir bis dato nicht bewusst und am Öl kann man gut Geld lassen beim Fachhändler.

  • Ja, das geht tatsächlich.. Ich frage immer nur ob sie ihre eigene Plörre einfüllen und das mitgebrachte selbst verwenden.. kontrollieren kannst das eh nicht.


  • Unser Aussendienstler vom Hersteller wo ich Arbeite hat mal zu mir gesagt, warum sollen wir dem Kunden das bezahlen wenn er bis jetzt das ganze Geld was wir hätten verdienen können wo anders hin geschafft hat

    gute Einstellung!!

  • Ja, das geht tatsächlich.. Ich frage immer nur ob sie ihre eigene Plörre einfüllen und das mitgebrachte selbst verwenden.. kontrollieren kannst das eh nicht.

    Was findest an dem Original Öl so schlecht, ich gebe immer 5 L im Kanister mit, muß ein verschlossenes Gebinde sein und dann bekommst sogar Mobilitätsgarantie