Verwirrung bei Reifentraglast

  • Hallo,


    ich bin aktuell etwas verwirrt was meine Reifentraglast angeht und ich weiß auch dass das Thema schon mal behandelt wurde. Nur hab ich keine Infos für mich gefunden.


    Jetzt ist es soweit das ich neue Schlappen brauche und auf meinen jetzigen steht ein Traglastindex von 94.
    Laut der EU Betriebsgenehmigung dürfen 91 drauf.
    Ich hab auch schon in meinen Fahrzeugschein geschaut und hab folgende Achslasten: VA 1150 / HA 1100
    Dadurch ergibt sich für mich dass eigentlich 91er reichen sollten.
    Die 94er Reifen waren von Werk aus drauf.


    Also, welchen Traglastindex brauch ich nun? ?( ?( ?(

    Gruß Tourania

  • Das was im Fahrzeugschein steht.... Hast du ne AHK....? wenn da 94 steht brauchst du grundsätzlich einen 94 oder höher
    Wenn in der EWG Übereinstimmungserklärung 91 steht darfst du die auch fahren

  • Hier steht das auch , allerdings haben die angaben keine Rechtssicherheit. Die kann dir nur deine EWG bZW. Coc Papier geben


  • Hiho


    wenn der 91er rechnerrisch ausreicht ..passt das ....


    VW(und auch andere Hersteller) will gerne mal viel mehr an Loadindex habe als mann braucht ..


    Beispiel gefällig :


    bei den 225/40/17 94 H
    bei 225/40/18 92 y
    Achtung Trommelwirbel
    195/65/15 91 H oder bei den 205/55/16 91 H


    und das steht bei mir so in der COC .....


    andere Quelle : https://www.motor-talk.de/foru…eifen-passt-t4197609.html


    dort das Dokument das Gummihoeker gepostet hat ( Auszug davon Unten )
    Zitat:
    Die maximale Tragfähigkeit jedes Reifens, der an einem Fahrzeug montiert wird, muss im Fall eines Fahrzeuges, an dem Reifen des gleichen Typs in Einzelanordnung montiert sind, für die Achse mit der höchsten Belastung mindestens der Hälfte der vom Fahrzeug-hersteller angegebenen Achslast entsprechen (EU-Richtlinie 92/23/EWG Anhang IV Nr. 3.3.1 und 3.3.1.1) und
    jeder Reifen, mit dem ein Fahrzeug ausgerüstet ist, muss ein Geschwindigkeitskategorie-symbol aufweisen, das der vom Fahrzeughersteller angegebenen bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges oder der jeweiligen Belastungs-/ Geschwindig-keitskombination entspricht (EU-Richtlinie 92/23/EWG Anhang IV Nr. 3.4.1).




    Gruss Dirk

  • Hin und wieder gibt es die Reifen auch nur mit der höheren Traglast zu kaufen.
    Oder die höhere Traglast ist billiger weil sie öfter verkauft wird.
    Einfach mal nach beiden schauen.

  • Der 205er als 94iger Traglast ist deutlich teuer als die 91iger
    Letzendlich ist entscheident was im Copc Papier steht alles andere ist nicht legal. so schauts aus. Sollte die Traglast inkl. Lastabschlag je nach Höchstgeschwindigkeit und einer evtl. vorhandenen AHK trotzdem ausreichen muss das vom Tüv nachgeprüft und auch eingetragen werden.


    Und das Beispiel von @Truthahntreter gibt so garnix her aus dem einfachen Grund wie ihn @Konsul bereits geschrieben hat


    Als Beispiel hier der 205/50 R17 den gibt es nur in 93iger Traglast


    Es wäre natürlich mal ganz einfach ein Bild der EWG übereinstimmungserklärung zu machen und hier zu posten dann kann man das sehen.

  • Hiho



    dazu steht alles im PDF File zur EU richtlinie .




    btw. ..die Original Fun Play Felge vom Cross hat auch nur 615 KG Traglast ( also weniger wie die geforderten LI94 des Reifen der in der COC vom Cross Steht ..??)..


    Auszug aus meiner COC








    das es manche Reifen aufgrund von Verfügbarkeit oder Nachfrage nicht in jedem LI gibt ist mir schon bewusst ..aber welcher technischer Hintergrund steht hinten dranne wenn ich als 17er nen LI von 94 fahren muss..bei den 15er aber nen LI von 91 reicht ..( noch lustiger wird es wenn die "leichten" TDI und Benziner " 19er mit 88LI fahren ( obwohl da auch die 94er bei den 17 Zoll gelistet sind ) zumal viele Touranfelgen ( z.B Meribel ) nur mit 615kg Radlast angegeben sind (li 91)



    aber egal




    Gruss Dirk

  • Jo ich dürfte zb. einen 88iger fahren weil ich mit meinem Touran 10 kg unter der Traglast bin. Geht aber auch nur mit eintragung und so ist es bei den anderen auch. Wenn im Coc Papier ne 91iger Traglast drin steht darf er die auch fahren nix anderes hab ich hier jetzt schon mindestens 3x geschriebnen


    Wo nimmst du denn die Traglasten der felgen her hast du Traglastbescheinigungen bei VW geholt. Denn sonst steht das ja nirgendwo, Gutachten gibt es keine für Original felögen sondern eben nur Traglast Bescheinigungen und alle original Felgen die ich hier auch mit Traglast habe weisen zumindest 700kg und mehr auf


    Wobei zb. ausgerechnet die Funplay Felge für den Touran ja auch ausschließlich für den Cross gebaut wurde und dessen Achslast liegt nunmal genau im Traglastbereich der Felge eben mit 615 Kg
    Und was die Bereifung der Funplay auf der Hinterachse angeht 235/45 R17 auch die gibt es nur in LI94 und als XL in 97

  • Hiho


    und wenn nen 94er im COC drinnesteht und ne 91 auch ausreichend ist darf mann die 91 auch ganz Legal ohne Eintragung fahren ...




    http://www.auto-motor-oel.de/r…dex-niedriger-als-erlaubt


    https://www.adac.de/infotestra…eichnung-pkw/default.aspx


    ADAC dort PKT 3
    3. Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?



    Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den
    Fahrzeugpapieren oder dem CoC mit denen am Reifen übereinstimmen müssen,
    gelten folgende Ausnahmen:



    Lastindex/Load-Index (LI)



    Neuerung seit Ende 2004 1): In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes (LI) der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 2004 1) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index (LI) als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des LI ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den LI 87 (entspricht 545 kg pro Reifen) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl beim LI. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z.B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.



    oder GTÜ


    https://www.google.de/url?sa=t…Vaw3ufjRs5TGB-7tm3nv8aFzW






    Gruss Dirk