Erstmals lässt Obergericht Dashcam als Beweis zu

  • Es wurde auch Zeit, dass solche Hilfsmittel vor Gericht zugezogen werden.


    "Nach jahrelangem Streit um den Einsatz sogenannter Dashcams im Straßenverkehr hat nun erstmals ein Obergericht
    die Verwertung der Aufnahmen in einem Schadensersatzprozess erlaubt. Das Oberlandesgericht Stuttgart zog die Bilder
    einer solchen im Auto angebrachten Kamera, die laufend das Verkehrsgeschehen aufzeichnet, als Beweismittel heran."


    Und für alle Persönlichkeitsrecht Fanatiker, hier der Satz des Gerichtes, der es auf den Punkt trifft:


    "Der Senatsvorsitzende Hans-Joachim Rast... Ausschlaggebend ist nach seinen Worten, dass die Dashcam lediglich die Straße filmt,
    nicht aber in die Privat- oder gar Intimsphäre eindringt; der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei relativ gering.
    "Im öffentlichen Raum muss jeder damit rechnen, fotografiert oder gefilmt zu werden."
    Deshalb seien die Interessen desjenigen, der seine Ansprüche aus einem Autounfall durchsetzen möchte, deutlich gewichtiger."


    Quelle: http://www.sueddeutsche.de/aut…beweismittel-zu-1.3591600

    „Si vis pacem, para bellum“


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