AHK Steuergerät welches?

  • aber es steht doch in den Papieren,
    1. das 1800kg bis 8% gezogen werden können (80km/h)
    2. das 1800kg bis 8% gezogen werden können mit spez. ESP (100km/h)
    oder habe ich jetzt einen Denkfehler,
    nicht das ich mich in Irgendwas verenne?


    MFG Rene

  • Um die Verwirrung mal ein bisschen raus zu nehmen:
    Die Gespannstabilisierung brauchst Du nicht unbedingt für die Tempo 100.
    Es reicht auch vollkommen wenn der Wohnwagen die Bedingungen erfüllt.
    Die Gespannstabilisierung "ersetzt" lediglich die Antischlingerkupplung am WoWa. Die hat aber so gut wie jeder moderne WoWa.
    Es ist ein zusätzliches Sicherheitskriterium.

  • Na ja, noch ist nichts verbaut am Touri, der Wohnwagen steht schon da (1800Kg) und hat eine Antischlingerkupplung dran.
    Ziehen darf ich ihn ja, mir ging es nur um die 100ér Zulassung, und da habe ich das in den Papieren gelesen.
    Hätte niemals gedacht das es so kompliziert wird.


    MFG Rene

  • es steht doch in der 3. Zeile
    3990kg abzüglich der 2190 (Gesamtmasse F.1 im Schein) bin ich bei 1800kg, und das ganze mit 100km/h mit ESP, oder für was ist der Vermerk am unteren Ende im Schein?


    MFG Rene

  • Ich glaube ich habe die Lösung:




    Neue Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen
    auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen


    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:


    • Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
    • Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.
    • Die einzuhaltenden Massenverhältnisse wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.


    Die neue Regelung:
    Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h.


    1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
    ...muss entweder beschrieben sein als


    • PKW
    • Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
    • anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht

    2. Voraussetzung: Der Anhänger...
    ...muss


    • für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
    • so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
      Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert.

    3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...


    • darf nicht älter als 6 Jahre sein
    • müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
    • darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen

    4. Voraussetzung: Masseverhältnis
    Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
    zG Anh = X x m Zugfz leer
    mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug
    Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
    Technische Ausrüstung des Anhängers



    ohne hydraulische Stoßdämpfer 0.3


    mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern


    Wohnwagen 0,8 oder 1.0*


    ander Anhänger 1,1 oder 1,2*


    Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:


    • einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, fü r die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
    • mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,


      oder
      das Zugfahrzeug…


      … ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.

    In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
    5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein
    Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.



    Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten Xwerte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.



    Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihr Fahrzeug gerne und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung.



    6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
    Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen.



    Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.




    Unter 5. steht das mit dem Stabilierierungsprogramm mit Faktor 1,2, aber nur für andere Anhänger und nicht für Wohnanhänger



    Ich glaube jetzt brauche ich erst mal ein Bier um das zu Verkraften


    MFG Rene

  • Das sag ich doch die ganze Zeit.
    Für Tempo 100 gilt beim WW zGG Wohnwagen = Leergewicht Zugfahrzeug.


    So lange es rollt wirst du 0 Probleme haben. Fahr mal nach GPS hart an der Blitzergrenze dann bist du schon ganz schön flott unterwegs.


    Auf der Autobahn hast du wie Konsul schon schreibt egal ob Richtung Spanien, Italien oder Kroatien keine Steigungen über 8%, selbst 6 dürfte die Ausnahme sein. Aber irgendwann willst du mal pinkeln, tanken oder einfach Pause machen, und die Ausfahrten/Auffahrten sind was anderes. Was GANZ anderes.
    Aber keine Bange, du hast über 300Nm unter der Haube, der geht da selbst mit mehr als 3 Tonnen ganz cremig rauf.
    Selbst anfahren geht problemlos wenn man weiß wie es geht. Wie schon mal geschrieben hat ich mit dem Touri 4,2! Tonnen Sand aus einer Kiesgrube gezogen. Also mit weit über 15%. Nur halt nicht 80 sondern mit 40 :D


    Viel mehr musst du auf Gefälle aufpassen. Berg hoch bleibst du schlimmstenfalls stehen (wird mit den paar Kilos nicht passieren), aber Berg runter bekommst du die Fuhre im schlimmsten Fall nicht zum stehen... Auch dazu musst du dich aber schon Sau doof anstellen.


    Außerdem gelten die 100 eh nur auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

  • Wie macht man das mit der Kupplung am besten? Schnellstmöglich kommen lassen, oder?

  • Jupp. Wenig Drehzahl, Kupplung zügig zu. Wenn es garnicht geht das Gespann so weit wie möglich einknicken lassen. Also im extrem Auto in Fahrtrichtung, Anhänger quer dazu. Dann hast du schon mal 3-5m fast Lastfreien Anrollweg gewonnen weil der Anhänger anfangs nur auf der Stelle dreht. Tandemachsen finden das nicht so schön, aber immer noch besser als festsitzen.