...........Und wenn nun der Anhänger nicht über 450 kg beladen ist?..........
Das spielt keine Rolle. Es zählt nur das in den Papieren ausgewiesene Gewicht. In dem Fall die 750 KG.
Und zwecks Tempoüberschreitung rate ich zur Vorsicht. Mit einem Anhänger läuft man unter "LKW", d.h. die Bestrafung ist ungleich höher wie mit einem PKW. Da bist Du Ruck-Zuck in den Punkterängen mit Fahrverbot.