VW Touran 2.o TDi DSG

  • Und was würde denn passieren, wenn man einen EA189 nicht updaten lässt... :whistling:

    Das du wahrscheinlich den nächsten TÜV nicht bestehst. Aber an der Leistungsschraube dürfen sie nicht drehen. Die Leistung ist Bestandteil der TÜV-Freigabe. Was sich ändern KÖNNTE ist die Drehmomentkurve, ob in der Form oder im Peakwert weiß jetzt noch KEINER. So richtig relevant wäre das aber nicht wirklich. Außer für die Vollgasakrobaten. Und mal Hand aufs Herz wann und wie oft fahrt ihr wirklich Vollgas und das nicht bei Topspeedjagt auf der Autobahn?

  • Nun ja... Holst du dir einen 2010er Freestyle (oder noch besser: Der R-Line!) 1T2 mit dem 170PS PD-TDI und DSG, dazu die Highline und einen Agrarhaken - und schon hast du dein Lastenheft erfüllt und bist dank des EA188 im Bug nicht betroffen :thumbup:


    Denn über eine preisliche Gestaltung oder das Alter des Wunschkandidaten steht hier glaube ich noch nix ;)


    Und was würde denn passieren, wenn man einen EA189 nicht updaten lässt... :whistling:

    Naja, so alt sollte er jetzt nicht sein. Der 1T3 passt schon. Aber den Touran, den ich im Auge hatte, ist optisch nicht so dolle. Da hat wohl eine Dame sehr lange Fingernägel gehabt. Überall hinter den Türgriffen hat der Lack Kratzer. Sieht nicht so schön aus. :(

  • Die Kratzer kann man fast immer problemlos weg polieren. Der Autolack ist härter als Nagellack oder der Nagel selber. Sprich du hast keine Kratzer sondern einen Auftrag auf dem Lack. Meine Frau hat auch lange lackierte Nägel und wir haben ständig Indianerstreifen in den Griffmulden. Dauert keine 2min die weg zu polieren. Mit ganz normaler Politur ohne wilde Schleifkörper drin.
    Nur wenn Strasssteinchen auf die Nägel geklebt wurden könnten echte Kratzer entstehen.
    Ist doch ein guter Verhandlungspunkt :)
    Wenn du sicher gehen willst nimm einen Klecks Politur und und Poliertuch/Watte mit und versuche es, aber damit entziehst du dir selber ein Argument. Es sei denn du schaffst das unbeobachtet :D

  • Der darf sogar bis zu 1.800kg ziehen ;)

    Also das hätte ich gerne mal schwarz auf weiß. In meinem Brief stehen 1600kg. 1T2 mit 170PS und DSG.

  • Kannst Du haben. Schau mal hier im Anhang (mein Fahrzeugschein):
    Habe allerdings einen Schaltwagen, aber das dürfte eigentlich keinen Unterschied machen.
    Aber Achtung: aufpassen auf das Gesamtzuggewicht!

  • Oh, das steht bei mir nicht drin :(
    Kann ich jetzt quasi euren Schein ausdrucken, zur Zulassungsstelle gehen und das einfach so nachtragen lassen? (ohne neuen Brief und Schein, die kosten ja wieder was?)
    Oder ich drucks aus und habs für den Fall des Falles bei mir und lass es nicht nachtragen? - Würde das reichen?


    Und meine abnehmbare AHK (ab Werk) kann die 1800kg? Hab mal irgendwo gelesen, dass eine vom Touareg unter umständen genommen werden muss?
    1000 Dank euch! Damit könnte ich den WW von den Schwiegereltern dann letzt endlich doch ziehen (der hat 1650 kg) :D

  • Eigentlich musst du damit zum TÜV und dir das bescheinigen lassen, dass du 1800kg ziehen darfst. Und dann wirst du wohl einen Nachtrag im Schein machen lassen müssen (also neuer Schein).


    Hier ist mal das Datenblatt für den 1T2 zur Info!

  • Oh, das steht bei mir nicht drin :(
    Kann ich jetzt quasi euren Schein ausdrucken, zur Zulassungsstelle gehen und das einfach so nachtragen lassen? (ohne neuen Brief und Schein, die kosten ja wieder was?)
    Oder ich drucks aus und habs für den Fall des Falles bei mir und lass es nicht nachtragen? - Würde das reichen?


    Und meine abnehmbare AHK (ab Werk) kann die 1800kg? Hab mal irgendwo gelesen, dass eine vom Touareg unter umständen genommen werden muss?
    1000 Dank euch! Damit könnte ich den WW von den Schwiegereltern dann letzt endlich doch ziehen (der hat 1650 kg) :D

    So viel ich weiss brauchst Du eine Freigabe von VW dafür. Mit dieser dann zur TÜV-Abnahme und dann zum Amt den Schein ändern lassen. Im offiziellen COC-Papier stehen bei mir nämlich auch nur die 1600 KG uneingeschränkt drin.
    Meine AHK ist übrigens eine von mir nachgerüstete. Der Eintrag war aber schon zuvor in den Papieren und wurde von mir nicht veranlasst.
    Den WoWa Deiner Eltern darfst Du aber trotzdem ziehen. Du darfst (momentan) 1600 Kg tatsächliche Anhängelast haben + die Stützlast auf der AHK (in der Regel 75 Kg). Somit darfst Du 1675 KG am Haken haben.