Winterräder nach Fahrwerksänderung nicht mehr erlaubt?

  • Ich hab mir letztes Jahr im Frühjahr Eibachfedern und Alufelgen einbauen und eintragen lassen. Nun wollte ich mir online neue Winterräder bestellen und mir dazu die Dimensionen aus dem Fahrzeugschein entnehmen. Ich bin mir relativ sicher das vor dem Einbau der Federn die Dimensionen der alten Sommer- und Winterräder da drin standen.


    Darf ich jetzt so keine Winterräder (195/65 R15 91H auf 6x15 ET47 Stahlfelge) mehr fahren? Muss ich die zusätzlich nochmal eintragen lassen?

  • nein musst du nicht, da die Federn normalerweise eine ABE für die standardmäßig laut KBA verfügbaren Rad/Reifenkombinationen haben

  • muss nicht zwingend, da die originalen Rad/Reifenkombinationen in der EU Zulassung des jeweiligen Fahrzeugs stehen, es sollte aber bspw in deinem Fahrzeugbrief zumindest eine der Kombinationen drin stehen

  • Im Fahrzeugbrief hab ich natürlich nicht geschaut. Da habe ich aber auch nix vermutet. Muss ich mal schauen. Die Dimensionen sollten doch aber OK sein?


    Kann man sich die EU-Zulassung irgendwo anschauen?

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