NARDO-Rädersatz

  • Hallo,
    ich bin neu hier im Forum und habe brav diverse Suchanfragen durchgeführt, bis ich mich entschloss, hier 'mal ein paar Fragen zu posten.
    Seit vier Monaten bin stolzer Besitzer eines Touran Bj. 7.06. Ich bin kein hardcore-Tuner, ich möchte mein Auto einfach nur optisch ein wenig von der Masse abheben.
    Das Auto ist werksseitig mit NARDO-Rädern bestückt, die ich jedoch bisher noch gar nicht drauf hatte, weil ich den Wagen gleich mit Winterreifen ausgeliefert bekommen habe.
    Hier nun meine Fragen:
    Warum sind die Reifen bzw. Felgen nicht im Fahrzeugschein eingetragen? Woher weiß denn ein freundlicher Wachtmeister, dass die Kombi erlaubt ist?
    Nur in den Ausstattungskürzeln habe ich die Reifen gefunden (H6L). Das weiß aber ein Schupo wohl nicht, oder?
    Die NARDO's sollen angeblich nur in Verbindung mit dem Sportfahrwerk zu bekommen sein. Dafür habe ich aber kein Kürzel gefunden. Ist das normal? Oder hat der Verkäufer mir da Sch.. erzählt?
    Wäre nett, wenn mir da 'mal einer auf's Pferd helfen könnte!
    Wo ich schon 'mal dabei bin:
    Hat vielleicht schon jemand die gleichen Räder drauf und kann mir sagen, welche Spurverbreiterung möglich ist? Ich dachte da an 20mm pro Seite.
    Die NARDO's haben ET47, das Sportfahrwerk soll 10mm tiefer liegen.


    Ich freue mich auf Eure Antworten!

  • Hallo,


    ist bei mir genauso. Habe ebenfalls einen Highline mit Nardo Felgen.


    Dafür hast Du ja die EWG-Übereinstimmungserklärung, das technische Datenblatt zu dem Fahrzeug mit vielen ergänzenden Angaben zum Auto. Diese EWG ist ein DIN-A4 Blatt, welches vorne und hinten bedruckt ist und in der Mitte auf DIN-A5 gefaltet wird. Da steht alles drinnen, das es selbst die d...ste Rennleitung erkennt.


    Gruß aus Nürnberg,
    Gerald

  • Hallo Gerald,


    von dieser EWG-Übereinstimmungserklärung habe ich noch nie etwas gehört. Habe extra noch 'mal das gesamte Bordbuch durchsucht, aber so etwas habe ich nicht bekommen. Hast Du das Ding beim Händler angefordert oder war das im Bordbuch enthalten?


    Grüße aus Weyhe
    HJS

  • Das Dokument wird idR bei der Fahrzeugübergabe mit ausgehändigt. Du kannst aber auch bei VW direkt eine Bescheinigung bekommen.


    Einfach eine Mail mit der FG-Nummer deines Tourans und deinen Adressdaten an kundenbetreuung@volkswagen.de senden und um eine Bescheinigung aller für dein Fahrzeug freigegebenen Rad-/Reifengrößen bitten. Kommt per Post oder Mail, wie Du willst.


    Wenn Du allerdings die Nardos mit Spurplatten fahren willst, nützt Dir der Zettel vermutlich wenig. Du mußt die Räder genau so drauf haben, wie dort beschrieben und da steht dann von Spurplatten garantiert nichts drin.


    Gruß


    d4h

  • Nee, is' klar. Dass ich die Spurverbreiterung extra eintragen lassen muss, ist selbst mir klar. Mir ging es ja darum, was ein freundlicher Schirmmützenträger zu (scheinbar) nicht eingetragenen Reifen/Felgen sagt. Da werde ich wohl 'mal an VW mailen.


    Vielen Dank einstweilen!


    Grüße aus Weyhe
    HJS

  • Seitdem es die neuen EU Fahrzeugpapiere gibt, wo ja nicht mehr allzu viel drinnen steht, gibt es diese EWG.


    Wie gesagt, schicke eine Mail an VW und die können das noch einmal nachträglich erstellen. Da steht dann alles drinnen.

  • Zitat von HJS

    Hat vielleicht schon jemand die gleichen Räder drauf und kann mir sagen, welche Spurverbreiterung möglich ist? Ich dachte da an 20mm pro Seite.


    Moin,


    ich habe auch die Nardo's drauf, fahre vorne pro Rad 15mm und hinten pro Rad 20mm Spurverbreiterungen von H&R.
    Bilder sind in meiner Vorstellung!



    Gruß
    Jörg


    jaycole01 Vorstellung

  • ich grabe das hier mal aus. Ich fahr die gleiche Kombi, Serien-Sportfahrwerk mit Nardos und die Räder sollen Spurverbreiterungen bekommen. Vorne hätte ich maximal 10mm vermutet, 15 scheint viel, hinten denke ich auch dass 20mm machbar sind. Leider funktioniert der Vorstellungslink nicht mehr, heisst auch keine Bilder mehr.


    Wer kann noch Erfahrungen/Bilder zu der Kombination beitragen? Ist das so OHNE weitere Maßnahmen abnehmbar?