Heckscheibe

  • Die Grüne? Hä?? Meinste ne nicht getönte?
    Ich meinte bei meiner Teilenr. war hinten ein F und bei deiner ein E.
    Daher denke ich, dass der Verkäufer sich vllt verschrieben hat.
    Kann ja sein. Ich frag ihn nochmal.


    Habe schon ne Teilkasko, dachte aber, dass das nur im Zusammenhang mit Frontscheibenreparaturen gilt.
    Meint ihr wirklich, dass das klappt?
    Ich hab bei meiner Teilkasko gar keine Selbstbeteiligung.
    Nur bei Vollkasko. Muss da morgen mal anrufen.

  • Glasbruch ist Glasbruch egal an welcher Scheibe. Bei mir wurde auch mal die Heckscheibe gemacht aber bei nem anderen Wagen. Alles über Teilkasko Glasbruch. Sogar nen Kaputter Scheinwerfer aus Glas fällt unter Glasbruch.


    Mfg Longi

  • Bleibt alles beim alten. Musst ja auch nicht deine Scheibe einschlagen. Ruf einfach bei Carglass an und sag da war wohl dreck aufm Wischer und jetz siehst du hinten raus nix mehr. Die machen das schon. Die ersetzen alle Scheiben. SCheinwerfer auch. Du steigst nicht hoch und musst nur SB zahlen. Und meine Versicherung (Zürich) hat wohl ein Sonderabkommen mit denen und da zahl ich sogar nur die halbe SB. Und günstiger als 75 Euro wird man sie wohl nicht bekommen.

  • Immer Teilkasko meines Wissens nach. Haftpflicht deckt solche Schäden nicht ab.

  • Bei Wikipediagefunden:


    Teilkasko:
    * Brand oder Explosion
    * Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl
    * Raub
    * unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt.
    * Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Hierbei ist zu beachten, dass dies nur für Haarwild nach dem BJagdG gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat z. B. entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Finnland keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen (OLG Frankfurt/M. 25. Juni 2003 - 7 U 190/02: Haarwild/Begriff und Beweis des Zusammenstoßes).
    * Glasbruchschäden
    * Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
    * Marderbiss ohne Folgeschäden


    Vollkasko deckt zusätzlich ab:


    * Vandalismus: Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
    * Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
    o selbstverschuldete Unfälle
    o wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht)
    o wenn wegen fehlenden Versicherungsschutzes keine Haftpflichtversicherung eintritt und der Unfallgegner zahlungsunfähig ist (in der Schweiz gibt es für solche Fälle einen "Nationalen Garantiefonds")[1]
    o wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel bei Schäden durch nicht deliktfähige Kinder)

  • Bei unseren alten Leon, wollte Mäuschen den Rückspiegel abmachen, damit Sie die Frontscheibe besser reinigen kann.


    Hat alles ganz gut geklappt, aber als Sie den Spiegel wieder fest machen wollte, ist die Frontscheibe gerissen (So ist es wenn man(Frau) den Sicherungsring nicht abmacht).


    Als Sie mir das sagte, rief ich bei meiner Versicherung (DEVK) an und meldetet den Schaden an unserem Fahrzeug. Die Versicherung sagte ich soll zu Carglas fahren, die machen das schon. Ich habe meine Versicherung dann noch mal darauf hingewiesen, dass der Schaden selbst verschuldet ist, aber nicht vorsätzlich. Da sagte die Frau von der Versicherung nur zu mir, Glasschaden ist Glasschaden und wird über die Teilkasko abgedeckt.