Heizung wird nur Lauwarm

  • Hallo Leute,


    bin neu hier und habe mir vor drei Wochen einen Touran gegönnt.
    Es ist ein 2004er 2.0 TDI 140 PS Highline mit Climatronik, MFD2 mit großer MFA, Bi-Xenon usw.


    Nun habe ich folgendes Problem:


    Wenn ich ihn morgens starte wird er auch dank dem Zuheizer schön schnell warm. Er erreicht auch normal seine 90°C. Nur kommt aus den Luftduschen auch nach längerer Autobahnfahrt mit 200 - 220 km/h nur Lauwarme Luft (Klima auf Hi, Luft auf Körper und volle Lüfterkraft, schon alle Einstellungen ausprobiert)


    Ohne Sitzheizung auf 5 würde ich in der Karre erfrieren.


    Hat von Euch jemand ne Idee was das sein könnte?


    Wäre über jeden Tip dankbar.


    achja - die Suche habe ich schon bemüht aber leider nichts passendes gefunden.


    Gruß
    Alex (der sich bei nächster Gelegenheit auch mal vollständig Vorstellt) :)

  • Herzlich Willkommen :)



    Blöde Frage aber hast du mal so die Temperatur gemessen? xD
    Bei mir ist es so das wenn ich die Sitzheizung auf voll Pulle stelle und die Heizung auf volle Möhre das ich trotzdem friere da die Sitzheizung so Heiß ist :)
    Eventuell ist auch der Pollenfilter dicht oder der Kühlkreislauf für den Innenraum wird nicht richtig durch gewärmt. Hast du schon einmal Fehler auslesen lassen?


    Grüße Jan

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  • Die Temp. hab ich noch nicht gemessen. Aber nach 2 h fahrt ist der Wagen nicht mal ein bisschen warm im Innenraum. Meine Freundin sitzt hinten ohne Sitzheizung mit Schal und Jacke.
    Fehler auslesen steht für morgen nach der Arbeit auf dem Plan.
    Befürchte aber es wird nix drin stehen...

  • Ich hab jetzt nicht den Plan von der Technik, aber vll. wird bei dir der Kühlkreislauf für den Inneraum nicht zum Kühlkreislauf des Motors dazugeschaltet, wenn der Motor eine bestimmte Betriebstemperatur hat.
    Ich bin mir allerdings auch nicht sicher ob der Touran sowas überhaupt hat ;) Aber wenn dann sollte das im Fehlerspeicher stehen.

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  • Moin, ich tippe mal das ein Thermostat kaputt is....
    Hast Du den Touri vom Händler, dann haste Gewährleistung oder ggf. Garantie....


    Boergy

  • Gewährleistung oder Garantie habe ich nicht. schade...
    Wenn das Thermostat hin ist würde er, für meine Begriffe, immer im großen Kühlmittelkreislauf laufen. Würde aber doch bedeuten, dass er nicht oder nur schwer auf 90°C kommt. Wenn er morgens eingefrohren ist, lasse ich ihn im Stand laufen. In der Zeit, wie ich die Seitenscheiben frei kratze, wird er schon so warm, dass die Unterseite der Frontscheibe schon taut. Aber wenn ichs mir so überlege, könnte das auch am Zuheizer liegen. Das Thermostat sollte doch aber im Fehlerspeicher stehen?


    Aber auch wenn er die ganze Zeit im großen Kreislauf läuft, müsste er doch nach längerer Zeit 200 km/h trotzdem innen auf Temperatur kommen? Dann würde er doch auch mit funktionierenden Thermostat im großen Kreislauf fahren?


    Danke schonmal für die Hilfe und Anregungen bis jetzt.

  • Zitat von alex-holle

    Gewährleistung oder Garantie habe ich nicht. schade...


    Also haste datt Teilchen privat gekauft....?
    Kaufst Du beim Händler ohne Garantie, haste auf jedenfall 1 Jahr Gewährleistung auf den Touri, auch wenn Dir Dein Händler etwas anderes erzählen will.


    Gewährleistung


    Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, welche für Verbraucher 1 Jahr (kann auch 2 Jahre). Hierzu muss der Mangel an dem Gerät bereits bei Übergabe des Kaufgegenstandes vorgelegen haben. Innerhalb der ersten 6 Monate wird zu Gunsten des Verbrauchers pauschal davon ausgegangen, dass der Fehler von Anfang an bestand (es sei denn, dass die Art des Mangels dies ausschließen würde). Danach jedoch muss der Käufer dies nachweisen.


    Im Gewährleistungsfall hat der Verbraucher die Wahl der Nacherfüllung: er kann die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch) verlangen, wobei dieser Austausch gleich alt sein kann und nicht mit einem nagelneuen Ersatz gleichzusetzen ist, dieser muss lediglich einwandfrei funktionieren. In beiden Fällen muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Ausführung der Nacherfüllung gegeben werden. Bei Unternehmern hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung.


    Eine Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag) oder eine Minderung (des Kaufpreises) ist erst möglich, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, nach abgelaufener Fristsetzung oder nach 2-maliger misslungener Nacherfüllung.


    Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag in den oben genannten Fällen kann vom Käufer Wertersatz für den Gebrauchsvorteil verlangt werden (in der Regel erst nach mindestens 6 Monaten), d.h. dass er die Nutzung, die er ab Kauf der Sache bis zur Wandlung hatte, erstatten muss. Dies wird in der Regel durch eine Kürzung der Gutschrift, bzw. eine Zeitwertgutschrift erreicht.


    Ausgeschlossen von der Gewährleistungsregelung sind:
    Gebrauchsbedingter Verschleiß
    Mängel, die dem Käufer bereits beim Kauf bekannt waren
    Eigenverschulden des Kunden (z.B. unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung, usw.)
    Im Gewährleistungsfall ist der Verkäufer der Vertrags- und Ansprechpartner.



    Garantie


    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ist je nach Hersteller und Produkt unterschiedlich. Sie beträgt üblicherweise zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren. Hierzu können wir nur individuell je nach Artikel Auskunft erteilen. In der Regel stehen die Garantiedauer und –bedingungen im Handbuch bzw. den Garantieunterlagen, die dem Artikel beiliegen. Alternativ können Sie diese direkt beim Hersteller erfragen oder normalerweise auf dessen Website nachlesen. Informationen hierzu finden Sie gewöhnlich auch auf unserer Website in der entsprechenden Artikelbeschreibung, diese Angaben sind jedoch ohne Gewähr. Bitte beachten Sie, dass die Garantie bei Verbrauchsmaterial sehr stark eingeschränkt sein kann oder gar nicht erst gewährt wird. Bei abgelaufener Garantie lassen sich Kulanzlösungen eher erreichen, wenn sich der Käufer direkt an den Hersteller wendet.


    Die Garantie ist also viel weitreichender als die Gewährleistung, da Sie in der Regel länger ist als die Gewährleistung und nicht nur Mängel abdeckt, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen, sondern auch alle, die im gesamten Garantiezeitraum auftreten.


    Garantiebedingungen sind nicht gesetzlich geregelt, so dass der Hersteller diese im Großen und Ganzen frei auslegen kann. Wir als Händler haben leider keinerlei Einfluss auf die Garantiebestimmungen der Hersteller.


    Die Hersteller bieten ganz unterschiedliche Servicearten: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp & Return, BringIn, usw. Informationen diesbezüglich finden Sie in den Garantieunterlagen oder erfragen Sie einfach beim Hersteller.


    Im Garantiefall ist der Hersteller der Vertrags- und Ansprechpartner.

  • habe das auto zwar vom händler, aber der hats im auftrag verkauft. mit privatperson im kaufvertrag die glaube ich nichtmal ne deutsche staatsbürgerschaft hat. die standartmasche der wald und wiesenhändler mit dunkler hautfarbe hallt. wenns nur das thermostat ist möchte ich auch nicht groß wellen machen. im härtefall weiß ich schon, dass er gewährleistung geben muss, auch wenn er mir ein bummihäftchen als kaufvertrag gibt. ich hab natürlich auch noch die verkaufsanzeige als pdf und nen zeugen, mit dem ich den wagen geholt habe.


    aber kommen wir zurück zum heizproblem... :)

  • auch ne möglichkeit. zumal ich schon einen geringen kühlmittelverlusst zu verzeichnen habe. ca. 0,5l/1000km. den muss ich aber noch beobachten. wie gesagt - werde heute abend erstmal den speicher auslesen lassen.