So nun ist es nach 5. Wochen endlich geklaut!!!!!

  • Zitat

    ausserdem piepst die so schön beim auf un zu machen...


    :lool2: :lool2:

  • Zitat von Jurij

    Vollkasko zahlt normal auch bei Vandalismus, die TEILkasko bei Einbruch. Folglich steigt bei Vandalismmusschäden die Versicherungsprämie, bei Teilkaskoschäden, also Einruch, nicht. Darum geht es, oder?
    (oder liege ich Faslch damit?, dann bitte korrigieren)



    Naja meine Teilkasko (auch Elemantarkasko genannt) zahlt bei beiden Fällen. Ich habe lediglich einen Selbstbehalt von 250,- EUR, was aber bei so einer Schadenssummer kaum der Rede wert ist.


    Die Prämie steigt dadurch nicht, die steigt nur bei selbstverschuldeten Schäden, wobei diese bei der Teilkasko ja eh kaum abgedeckt werden.

  • Zitat von Spaceman898

    Da muß ich aber auch was sagen, wenn die doch nur die scheibe einschlagen, und dann abhauen, zeilt die Teilkasco, und das ist zu verschmerzen, besser als der ärger wenn das ganze navi weg ist oder noch was beschädigt wir von irgenwelchen stümpern von einbrecher. Meine meinung Alarmanlage rechnet sich immer! Besonders mit schocksensor, wenn die schon am auto kleben und schauen, das sie schon losgeht. Ist jetzt meine Meinung, ausserdem piepst die so schön beim auf un zu machen... :lool:


    Ja nur wenn die Diebe anfangen die Tür kaputt zu machen durch Beulen oder anfangen das Schloß rauszubrechen und dann die Alarmanlage anspringt hauen sie ab. Aber auf dem dann entstandenen Schaden bleibt man selber hängen das ist so mein Bedenken ...

  • Zitat

    Ja nur wenn die Diebe anfangen die Tür kaputt zu machen durch Beulen oder anfangen das Schloß rauszubrechen und dann die Alarmanlage anspringt hauen sie ab. Aber auf dem dann entstandenen Schaden bleibt man selber hängen das ist so mein Bedenken ...


    dem kann ich nur zustimmen. bei meinen bmw haben sie auch nur alles gezahlt, weil die seitenleisten und embleme weg waren.

  • *räusper* selbst was "klauen" *räusper ;) <-- Darf man aber nicht machen da es gegen deutsches Recht verstößt :mrgreen:

  • Sowas kann sollte man nicht schreiben ... das rückt einen in ein falsches Licht (Mit oder ohne Smilie)

  • Zitat

    Sowas kann sollte man nicht schreiben ... das rückt einen in ein falsches Licht (Mit oder ohne Smilie)


    Stimmt ich bin ein gaaanz böser Schlingel :baeh: :keks:


    Sollte ja kein Ratschlag/Anleitung zum Versicherungsbetrug sein... :wink:

  • Okay ... sollte auch kein Vorwurf werden ... es ist nur folgendes das jeder Gast der dies liest einen völlig falschen Eindruck bekommt.
    Ein Gast weiss nicht das sich hier die meisten persönlich kennen und somit kann der Gast auch nicht die Ernsthaltigkeit beurteilen.