Wie am cleversten vorgehen 19" Talladega

  • Ich ging jetzt davon aus das die 91iger Traglast auf den 225iger Reifen bezogen war

  • Ist ja auch so. Er hatte wohl nen 225er von Dunlop mit 91er Traglast. Es wurde nur nirgends geschrieben das genau der Reifen eingetragen sei, sondern nur die 225er Größe

  • Es gibt keinen 225/35 R19 in 91iger Traglast und hat es auch nie gegeben

  • Nein, eingetragen sind nur die Dimensionen, keine Markenbindung. Traglast ist auch nicht eingetragen, die ergibt sich ja automatisch aus der Achslast.
    Was fahrt ihr denn so für nen 225/35 R19?

  • Traglast ist auch nicht eingetragen, die ergibt sich ja automatisch aus der Achslast.
    Was fahrt ihr denn so für nen 225/35 R19?

    Hiho


    Traglast vom Reifen wird sehr wohl eingetragen weil es eben keinen 225er in 19 Zoll gibt der ne Traglast grösser 88 hat ( für en 2.0 TDI mit 6Gang Hs Nicht ausreichend ) ...Die Kollegen mit Traglast 89 und höher müssen auf den 235/35/19 ausweichen .
    Markenbindung hat mann heutzutage nur noch im Mopedbereich ..und bei "eigentlich" zu schmalen Reifen auf zu breiten Felgen ( dann brauchst es aber ne Herstellerfeigabe um z.b. nen 225er auf ner 10 J fahren zu dürfen ) ..dann hat mann wieder nen Markenbindung da im Schein z.B. steht ..auch genehmigt 225/40/18 Achilles auf Felge BBS TYP RX 10J18 Et35



    Gruss Dirk

  • Hi Dirk,


    habe extra nachgeschaut, bei mir steht keine Traglast drin beim R19.
    Ich mach nachher mal ein Bild von meinem Schein.

  • Hi Dirk,


    habe extra nachgeschaut, bei mir steht keine Traglast drin beim R19.
    Ich mach nachher mal ein Bild von meinem Schein.

    Muss es auch nicht, einzig beim Eintrag der einen Reifengröße die original im Fahrzeugschein steht ist eine LI und SI eingetragen. Ansonsten bei nachgerüsteten Rädern kann, muss aber kein LI oder SI eingetragen werden. Viele Tüvprüfer machen das allerdings trotzdem aber das bringt letztendlich weder einen Vor noch einen Nachteil

  • Muss es auch nicht, einzig beim Eintrag der einen Reifengröße die original im Fahrzeugschein steht ist eine LI und SI eingetragen. Ansonsten bei nachgerüsteten Rädern kann, muss aber kein LI oder SI eingetragen werden. Viele Tüvprüfer machen das allerdings trotzdem aber das bringt letztendlich weder einen Vor noch einen Nachteil

    Hiho


    Das ist nicht Richtig . Bestes Beispiel ist der 225er als 19 Zoll Ausführung . Den gibt es max. nur als LI 88 und somit Nicht zulässig z.b. beim 2.0 TDI Handschalter ( DSG sowieso) .Eine Eintragung ohne li ist daher nicht legal .(könnte mir aber Vorstellen das beim Berichtigen der FZG Papiere der LI schlichtweg vergessen wurde..)
    Was die Rennleitung bei einer Kontrolle daraus macht ..ist ne andere Geschichte .(im schlimmsten Fall bleibt der Hobel stehen )


    Gruss Dirk

  • Ich kann dir versichern das es nicht so ist, ich bin jede Woche beim Tüv wegen Reifeneintragung und es muss nicht zwingend der LI und SI eingetragen werden da dieser im Hinblick auf die Original Räder bereits eingetragen ist und bei einer Kontrolle kann durch Sichtprüfung jederzeit geprüft werden kann, ob der LI bzw. SI richtig ist.


    Spielt aber eh keine große Rolle wieviele Tüvprüfer im Prinzip keine Ahnung haben sehen wir hier im Forum alle Tage.



    Hiho
    Bestes Beispiel ist der 225er als 19 Zoll Ausführung . Den gibt es max. nur als LI 88 und somit Nicht zulässig z.b. beim 2.0 TDI Handschalter ( DSG sowieso) .
    Gruss Dirk

    Das ist kein Beispiel, der Tüvprüfer hat bei der Eintragung zu prüfen ob der LI passt wenn er nicht passt wird der Reifen nicht eingetragen von daher kann es einen 225/35 R19 nicht auf einem 2,0TDI mit DSG nicht geben. Und wenn doch hat der Prüfer etwas falsch gemacht ganz einfach

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