Bei meinen war das auch. Soll als tagfahrlich gedacht sein. Hab mein tagfahrlicht jetzt auf die NSW codiert. Sieht besser aus.
Und kostet Bußgeld, wenn sich eine Polizeistreife deiner, und sei es nur aus reiner Langeweile mal deiner annimmt.
Wenn Die außerdem mitbekommen, dass die NSW bei Dir nicht von Hand missbräuchlich eingeschaltet wurden, sondern entgegen den Zulassungsbestimmungen automatisch als Tagfahrlicht geschaltet sind, bekommst Du einem Mängelbescheid, und darfst deinen Wagen außer der Reihe mal bei TÜV vorführen.
Nebelscheinwerfer sind NEBELscheinwerfer und dürfen NUR bei Nebel oder sonstigen Situation, in denen die Sichtverhältnisse erheblich eingeschränkte sind - z.B. bei starkem Regen - eingeschaltet werden.