Servicemaßnahme 23Q2 - Diesel Abgas EA189

  • Bin gespannt, wann es bei mir soweit ist.


    Ich bin mir nach wie vor unsicher, ob ich das Update gleich machen lassen soll oder ich es "daruf ankommen" lassen soll. 8|

  • Ich hab schon den 3. Brief von VW Österreich bekommen, dass ich zum Update soll.
    Werde es trotzdem nicht machen lassen.
    Erst wenn es wirklich ein MUSS ist.

  • Bei mir muss erst der Händler wieder meine neue Anschrift besorgen. Seit dem letzten Service bin ich umgezogen und seitdem nicht bei Ihm gewesen.

  • Ich hab schon den 3. Brief von VW Österreich bekommen, dass ich zum Update soll.
    Werde es trotzdem nicht machen lassen.
    Erst wenn es wirklich ein MUSS ist.

    Wann entscheidest du, ob es wirklich ein MUSS ist?


    Wenn die Herren eine Glock in der Hand haben? :D

  • @Gernot
    Entweder das, oder wenn es wirklich schon darum geht, dass die Zulassung entzogen wird,
    oder eben die HU verweigert wird.
    Vorher eher nicht...


    Nein warte, doch!
    Wenn ich von VW, nach dem Update eine Garantieverlängerung auf Injektoren, AGR und DPF bekomme. Dann lasse ich es auch machen. So wie ich den VW Konzern einschätze, ist das aber am unwahrscheinlichsten! :)

  • Mir schreibt VW schon per Einschreiben :)
    Mal sehen wann ich die ersten internen eMails bekomme :D

    Was meinst mit "Internen eMails"?
    Arbeitest du für VW?

  • Jetzt kauft VW auch die 3 Liter Diesel in Amiland zurück, kam grad in den Lügennachrichten. War von ner Milliarde die Rede.

    Mein armer erster Touri


    Mein Highliner


    Es geht nichts über Bodenfreiheit :P


    wöllte Gott das mein Auto sauber ist, gäbe er Spüli ins Regenwasser 8)


    "Dein Auto raucht so stark, ist es kaputt?"


    "Nein die Software ist zu krass"

  • https://www.anwalt.de/rechtsti…me-verurteilt_094829.html


    In diesem Artikel ist ziemlich gut beschrieben,
    warum ich das Update nicht machen lasse:
    "Die Unwägbarkeiten der Nachbesserung ergeben sich auch dahingegen, dass noch Tests der neu geschaffenen Software erforderlich sind. Dies bedeutet auch, dass die Auswirkungen auf den Alltagsgebrauch mit einer neuen, der Euronorm 5 entsprechenden Software noch nicht absehbar sind. Dass das Eingehen dieses Risikos für die Kläger unzumutbar ist, liegt auf der Hand, weswegen in der Vergangenheit nicht schon eine Software entwickelt worden ist, die dazu führt, dass der Pkw den Voraussetzungen der Euronorm 5 entspricht. Denn wenn sich das Einhalten der Norm lediglich auf ein Softwareproblem reduzieren ließe, so ist nicht nachvollziehbar, weswegen das Problem nicht schon in der Vergangenheit bewältigt werden konnte."

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