Auch nebenbei:
Laut ADAC:
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Wo soll die Plakette kleben?
Die entsprechende Vorschrift lässt Spielraum: "Sie ist gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen" . Eine gut geeignete Stelle wäre der Bereich hinter dem Innenspiegel oder auch die Scheiben-Ecken. Bei älteren Autos kann man bei der Gelegenheit prüfen, ob die »G-Kat«-Plakette noch klebt. Sie wird mit dem Auslaufen des Ozongesetzes Ende 1999 nicht mehr benötigt
Die zugehörige Vorschrift ist die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S 2218). Die Vorschriften über die Kennzeichnung und die Anbringung der Plakette findest Du in § 3:
Kennzeichnung
(1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.