LED Leuchten am Heckansatz bei FL TOURAN...@AMIGO

  • Ja saugeil muss ich echt sagen :respekt: :respekt: :respekt: hattest da einer super gute Idee :idea:

    Manche Menschen wollen glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben! ;)


    Du verwechselst mich mit jemandem den das interessiert! :thumbdown:

  • Ich bin ja auch so ein LED-Freak, hatte auch schon mal daran gedacht aber wie schauts wirklich auf der Strasse aus, was sagt die Rennleitung dazu?

  • Zitat von LuK-AS

    Ich bin ja auch so ein LED-Freak, hatte auch schon mal daran gedacht aber wie schauts wirklich auf der Strasse aus, was sagt die Rennleitung dazu?


    Denke mal das er erst die Erfahrung mit ihr machen muss :shock:
    Würde es aber drauf ankommen lassen und vielleicht hat er ja Glück und fährt lange damit rum

    Manche Menschen wollen glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben! ;)


    Du verwechselst mich mit jemandem den das interessiert! :thumbdown:

  • Zitat von touran25

    habe die bilder einem Touri fahrer gezeigt und er meinte:
    Es ist verboten denn:Es steht geschrieben das entweder 2 oder drei Bremslichter vorhanden sein dürfen [glow=red:cb5fa8dcd3]und zwei Rücklichter[/glow:cb5fa8dcd3]. Er hat sich schon mal wegen sowas erkundigt.


    Ich will ja nicht "klugscheißen", aber ich zähle bei meinem Turi ab Werk genau 4 Rücklichter, zwei rechts und zwei links, so wie beim Passat, Phoeton, selbst im Golf V waren es 2 Halbkreise=2 Birnen je Seite...


    aber wie gesagt, ich will ja nicht ... :brain:


    :ohoh:

  • Fakt ist wie es schon gesagt worden ist es ist Verboten da es eine Änderung der Lichtanlage ist und diese durch einen Sachverständigen eingatragen werden muss.


    Da aber sich heut zu tage kaum noch ein Polizei Beamter oder sogar Tüv-Beamte mit den vielen verschidenen Lichtanlagen der neueren Autos auskennen wird die wahrscheinlich der Polizist in der Verkerhskontrolle nur bestätigen SUPER LICHT geht gute weiter fahrt :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


    Deswegen alleine wegen der HAMMERHART GEILEN OPTIK schicke ich dir eine BRIEFBOMBE wen du sie wieder ausbaust !!!
    Das ist ein VERSPRECHEN :lool: :lool: :lool:

  • Bezüglich der Erlaubnis:
    gemeint waren bestimmt 2elektronisch getrennte Bauteile pro Seite oder wie das in der StVO heißt. Dadurch, dass es beim Touran eine Einheit ist, ist es etwas anderes. Ausserdem hat der Q7 baulichgetrennte RLs (1xHeckklappe - 1xHeckschürze) und auch 4stck. Deshalb glaub ich nicht dass hier das Problem liegt...(lass mich natürlich gerne eines Besseren belehren)
    [Blockierte Grafik: http://img523.imageshack.us/img523/2059/q7heckzt7.th.png
    Erlaubt ist es natürlich trotzdem nicht weil die Leuchten kein e-Prüfzeichen haben...


    Aber es sieht einfach soooo goil aus :wow:


    EDIT:
    Hab da noch was in der STVZO gefunden:
    §49a
    (4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeige - gleichzeitig leuchten. Die Vorschriften über die Anbringungshöhe der lichttechnischen Einrichtungen über der Fahrbahn gelten für das unbeladene Fahrzeug.
    (9a) Zusätzliche Rückfahrscheinwerfer (§ 52a Abs. 2), Schlußleuchten (§ 53 Abs. 1), Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2), Rückstrahler (§ 53 Abs. 4), Nebelschlußleuchten (§ 53d Abs. 2) und Fahrtrichtungsanzeiger (§ 54 Abs. 1) sind an Fahrzeugen oder Ladungsträgern nach Anzahl und Art wie die entsprechenden vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen fest anzubringen, wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweisein die in Absatz 1 Satz 4 geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kraftfahrzeug oder Anhänger hineinragen. Die elektrische Schaltung der Nebelschlußleuchten ist so auszuführen, daß am Fahrzeug vorhandene Nebelschlußleuchten abgeschaltet werden. Die jeweilige Ab- und Wiedereinschaltung der Nebelschlußleuchten muß selbsttätig durch Aufstecken oder Abziehen des Steckers für die zusätzliche Nebelschlußleuchten erfolgen.

  • Also..... ich kann mir meinen Touri ohne diese Leuchten ,nicht mehr vorstellen. Und die bleiben auch dran....... :admin: Und wie schon gesagt ....es gibt mitlerweile so viele neuigkeiten ,wenn es um die Lichtanlagen geht.....das mann selber nicht mehr mit kommt....was erlaubt oder nicht erlaubt ist......... immer mehr LED´s kommen im einsatz ,bei den neuen Fahrzeugen........ AMIGO


    [Blockierte Grafik: http://img403.imageshack.us/img403/5376/touran006ast7.jpg]

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