aber ich denke das das lasieren auch nicht im bereich der stvzo zulässig ist ...
"Garantie auf Eintragung kann Ich jedoch nicht geben,die gibt es leider nicht bei lasierten rückleuchten.Also vorher kundig machen!!Show&Tuning
Ich muß darauf hinweisen,daas lasierte Rückleuchten(auch originale mit e-Prüfzeichen)laut §22a Abs.2 der STVZO nicht im öffentlichen Straßenverkehr zulässig sind.!"